Jabs
Hallo, wir werden voraussichtlich im Juli 2021 unser 3. Kind bekommen. Kann ich auch nur 1 Jahr in Elternzeit gehen und dann "spontan " entscheiden ob ich innerhalb der Bindungsfrist für das 3. Kind (also bis zum 2. Geburtstag) nochmal Elternzeit von einem der größeren Kinder nehme (Geburtstage 19.4.2017, 03.03.2019)? In dieser Elternzeit würde ich dann gerne in Teilzeit arbeiten.
Hallo, Sie müssen sich nach der Geburt festlegen, wenn es weniger als 2 Jahre sind, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Ansonsten können Sie jeweils bis zu 24 Mo. bis zum 8. Geb. ohne Zustimmung des AG nehmen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn der AG zustimmt ja. ein anrecht hast du nicht. da du dich für die zwei jahre nach der geburt festlegen musst. wenn du nur ein jahr meldest, heißt das fürs zweite jahr, dass du arbeitest. somist ist die festlegung gemacht. wenn der AG zustimmt alles gut.
Jabs
Sicher? Die Bindungsfrist gehört ja eigentlich zum 3. Kind und nicht zum 1. oder 2. Kind. Und beim 1. und 2. Kind kann der AG die Elternzeit, wenn die Kinder schon über 3 Jahre sind, ja nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
KielSprotte
@mellomania: deine Antwort ist meiner Meinung nach falsch! Sie muss sich für die ersten 2 Lebensjahre von Kind 3 festlegen, was dessen EZ betrifft, hier ist die Frage aber ob sie EZ von Kind 1 und/oder Kind 2 nehmen kann! Ich würde mir bei dir oft mehr Qualität statt Quantität wünschen….. Ich meine das geht mit der entsprechenden Meldefrist von 13 Wochen, ob TZ innerhalb dieser EZ genehmigt wird ist fraglich, schließlich könnte der AG berechtigte Ablehnungsgründe haben.
Jabs
@Frau Bader: das heißt, wenn ich jetzt sage, dass ich nur 1 Jahr in Elternzeit gehe, kann ich innerhalb der 2 Jahre nach der Geburt des 3. Kindes (also zwischen dem 1. und 2. Geburtstag des 3. Kindes) auch keine Elternzeit mehr für die anderen beiden Kinder nehmen? Bei denen ist die Bindungsfrist dann ja schon längst abgelaufen.
Dreikindmama
Du musst die Frage in einem neuen Posting stellen, da Frau Bader Nachfragen in von ihr beantworteten Postings nicht mehr liest. Gruß Sylvia
Mitglied inaktiv
@ap doch du kannst im 2. Jahr dann EZ für ein älteres Kind nehmen. Frist sind allerdings 13 Wochen vorher!!!
Dojii
Bindungsfrist gilt pro Kind, daher kannst du innerhalb der Bindungsfrist eines Kindes problemlos Elternzeit für ein anderen Kind anmelden (Frist von 7 oder 13 Wochen vorher beachten!).
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