Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Geld beantragen nach dem Elterngeld?

Frage: Kann ich Geld beantragen nach dem Elterngeld?

Kathy89

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Hallo Frau Bader, ich habe ein riesiges Problem: Letztes Jahr habe ich meine erster Tochter geboren in November. Deswegen bekomme ich bis 05.11.14 Elterngeld. Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle angefragt, die haben abgelehnt aus dringenden Betrieblichen Gründen. Allerdings kriege ich im März nächstes Jahr wieder ein Kind. Also einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich ja. Ich denke weil ich wieder schwanger bin nehmen die mich erst mal nicht wieder, weil es wären ja dann bloß 2.5 Monate zu arbeiten. Nun habe ich gehört ich könnte Arbeitslosengeld beantragen. Das Amt meinte dann brauche ich aber eine Kündigung und die möchte ich nicht. Aber ich würde doch dem Arbeitsmarkt für diese 2.5 Monate zur Verfügung stehen! Gibt es sonst noch eine Alternative was ich beantragen könnte? Elternzeit habe ich gleich drei Jahre genommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie brauchen nicht kündigen. Sie können für die Zeit, die Sie in der EZ dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen (höchstens 30 Std/ Wo.) ArBegld I beantragen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das Arbeitsamt muss zahlen. Hast Du das mit den betrieblichen Gründen schriftlich ? Wenn nein dann lass es Dir geben und bitte um Verlängerung der Elternzeit. Du bekommst dann ALG1 in Elternzeit anteilig in der Höhe in der Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also 1000€ hättest Du bei Vollzeit als Anspruch als Beispiel. Dann bekommst bei 20 Stunden Angebot 500€ ALG Zum Tag vor neuem Mutterschutz beendest Du dann die Elternzeit und Dein Vollzeitvertrag lebt auf.


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