Kathy89
Hallo Frau Bader, ich habe ein riesiges Problem: Letztes Jahr habe ich meine erster Tochter geboren in November. Deswegen bekomme ich bis 05.11.14 Elterngeld. Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle angefragt, die haben abgelehnt aus dringenden Betrieblichen Gründen. Allerdings kriege ich im März nächstes Jahr wieder ein Kind. Also einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich ja. Ich denke weil ich wieder schwanger bin nehmen die mich erst mal nicht wieder, weil es wären ja dann bloß 2.5 Monate zu arbeiten. Nun habe ich gehört ich könnte Arbeitslosengeld beantragen. Das Amt meinte dann brauche ich aber eine Kündigung und die möchte ich nicht. Aber ich würde doch dem Arbeitsmarkt für diese 2.5 Monate zur Verfügung stehen! Gibt es sonst noch eine Alternative was ich beantragen könnte? Elternzeit habe ich gleich drei Jahre genommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, Sie brauchen nicht kündigen. Sie können für die Zeit, die Sie in der EZ dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen (höchstens 30 Std/ Wo.) ArBegld I beantragen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das Arbeitsamt muss zahlen. Hast Du das mit den betrieblichen Gründen schriftlich ? Wenn nein dann lass es Dir geben und bitte um Verlängerung der Elternzeit. Du bekommst dann ALG1 in Elternzeit anteilig in der Höhe in der Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also 1000€ hättest Du bei Vollzeit als Anspruch als Beispiel. Dann bekommst bei 20 Stunden Angebot 500€ ALG Zum Tag vor neuem Mutterschutz beendest Du dann die Elternzeit und Dein Vollzeitvertrag lebt auf.
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner