sebastian k.
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe das geteilte Sorgerecht für unsere 19 Monatige Tochter. Der neue Partner von meiner Frau hat ein American Stafford und ich habe mehrmals nachgefragt ob ich unterlagen zu diesem Hund bekomme, da dieser in einer Wohnung mit meiner Tochter sich frei bewegt. Ich weiß das Hunde nicht automatisch gefährlich sind. Was mein Vertrauen aber erschüttert hat und meine Sorgen vergrößert ist die Tatsache das ich belogen werde und überhaupt keine Auskunft über das Tier bekomme. Die einzige Aussage ist "es ist nichts passiert das ist Beweis genug" Muss erst was passieren ? oder kann ich meine Tochter schützen Mit lieben und besorgten Grüßen Sebastian Kappert
Hallo, wenden Sie sich an das Ordnungsamt, wenn es ein genehmigungspflichtiger Hund ist, muss er ja dort geführt werden. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit, Wesensprüfungen mit dem Hund machen zu lassen, auch dies ist registriert. Ansonsten würde ich das Jugendamt einschalten, von dortiger Seite kann eine Kindeswohlgefährdung überprüft werden. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Naja, als Besitzerin von zwei "ach so bösen Listenhunden" kann ich dir sagen, dass du keine Chance hast. Ein Hund ist immer so gut wie sein Besitzer und ein Listenhund nicht gefährlicher als ein Schäferhund oder Großpudel. Nein, du hast keine Chance das zu verbieten und nebenbei klingt das für mich nach "Rosenkrieg" und "Leben schwer machen".
desireekk
Ich hatte insgesamt 4 dieser "istenhunde", alle aus zweiter Hand, teilw. Tierheim. Alle lieb und freundlich und super gedulfig mit Kindern. Trotzdem ich verstehe dich, dass man generelle größere Hund als potentielle Gefährdung ansieht, nicht aber nur weil es ein "Listenhund" (früher benutzte man hier gerne das Wort Kampfhund). Welches Bundesland? Gibt es dort eine Haltergenehmigung bzw. eine VH? Wenn ja: dann erbitte diese Unterlagen. Wenn nicht vom der Mutter, dann wird dir das das Ordnungsamt weiterhelfen können. Wenn nein: suche um ein Gespräch beim Jugendamtmit mit der KM, lege sachlich Deine Bedenken dar. Die KM muss auch verstehen, dass Dir das ABR ebenso zusteht wie ihr und zu gerne ggf. das Kind zu Dir nimmst. natürlich ist dann z dem Umgangszeiten immer noch Kontakt zu den Hunden, aber es wäre dezimierter. Aber nochmal: nein es muss nicht "erst was passieren" aber das bezieht sich weniger auf die Rasse/genetische Zusammensetzung des Hundes als auf den Halter bzw. die Erziehung und Prägung. LG D
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