Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich den Elterngeldantrag ändern?

Frage: Kann ich den Elterngeldantrag ändern?

Clara182

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Hallo Frau Bader, Hallo zusammen! Den ersten und zweiten Lebensmonat meines Kindes habe ich Mutterschaftsgeld erhalten. Den 3. Lebensmonat Basiselterngeld (da ja noch anteilig Mutterschaftsgeld gezahlt wurde) Seit dem 4. Lebensmonat bekomme ich Elterngeld Plus. Im März 2018 beginnt mein neuer Mutterschutz. Nun möchte ich wissen, ob es möglich ist mir das restliche Elterngeld Plus im Januar oder Februar auszahlen zu lassen. (Anfang Januar beginnt der 15. Lebensmonat, nur zur Info, falls das nötig ist) Wenn ja, wie formuliere ich das? Gibt es eine rechtliche Grundlage mit entsprechendem Paragraph? Und wie ist das bei dem Elterngeldantrag für das neue Baby, welche Monate können dabei ausgeklammert werden? Die, bis zum 14. Lebensmonat oder die bis zum 14. Monat des Bezuges von Elterngeld Plus? Geschieht die Ausklammerung automatisch oder muss ich das der Elterngeldstelle mitteilen? Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und hoffe das man mir helfen kann. Vielen Dank :-) Clara182


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist üblicherweise unproblematisch möglich und auch sinnvoll. Wenden Sie sich schriftlich an ihre Elterngeldstelle. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja, solltest du sogar dringend. Ruf einfach bei der für euch zuständigen EG-Kasse an. Die werden dir auch dazu raten - machen die hier jedenfalls. Da muss man nichts rechtlich begründen. Du kannst nicht in Mutterschutz für Kind2 gehen und EG Plus für Kind1 beziehen sofern dein eigentlichen Vertrag mehr wie 30 Std beträgt - das eine schließt das andere aus. Also musst du die Auszahlung ab spätestens vollendeten Monat vor Mutterschutz sogar in normale EG wandeln lassen. Sonst verlierst du entweder das EG oder das Mutterschaftsgeld. Denke daran bei deinem AG die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden, dann lebt dein Vertrag wieder auf, du bekommst die bis zu 13 € pro tag von der KK und den vollen AG-Anteil. Laß dir dabei auch die restliche EZ von Kind1 absichern für einen späteren Zeitpunkt, es gehen bis zu 2 Jahre. Für das neue EG werden bis zu 12 Monate, bzw bis zu 14 Monate, plus die Mutterschutzzeiten ausgeklammert, du solltest also in etwa das gleiche EG wie beim ersten Kind bekommen da Geschwisterbonus noch dazu kommt. .


Clara182

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Danke für die Antworten :-) Ich war gestern erst bei der Elterngeldstelle und habe gefragt und dann hieß es "ähm, nee das geht glaube ich nicht, schreiben Sie mal nen Antrag" und weil ich dann genauso schlau wie vorher war, habe ich gedacht, ich frage hier mal nach. Jetzt weiß ich worauf ich achten muss. Vielen Dank :-)


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