Pascello
Hallo Frau Bader Wir haben folgendes Problem: Da meine Freundin noch in der Ausbildung ist, werde ich in Elternzeit gehen. ET ist der 4.6. und der nächste Schulblock für sie, startet am 18.6. Den müsste sie wahrnehmen, damit sie ihre Ausbildung, ohne ein komplettes Jahr wiederholen zu müssen, abschließen kann. Deshalb hatte ich eigentlich geplant ab dem 16.6. In Elternzeit zu gehen. Jetzt meinte mein Arbeitgeber, das wäre nicht möglich. Ich müsste ab ET, oder ab dem 2. LM zuhause bleiben. Stimmt das? Oder kann ich den start der Elternzeit frei aussuchen? Meinen Antrag auf Elternzeit habe ich mit 3 Monaten Frist, vorher eingereicht. Schon mal vielen Dank im vorraus
Hallo, Sie können den Beginn der Elternzeit frei wählen. Sie müssen aber darauf achten dass Sie, um Elterngeld zu bekommen, zwei Lebensmonate Elternzeit genommen haben müssen. Wenn das Kleine also am 4. Juni kommt müssen Sie vom 4. Juli bis mindestens 4. September in Elternzeit sein. weiteres Problem ist, dass ich davon ausgehe, dass Ihre Freundin Arbeitnehmerin ist. Dann kann man nicht so einfach auf den Mutterschutz nach der Geburt verzichten. das soll sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber, der Schule und gegebenenfalls auch mit dem Gewerbeaufsichtsamt klären. Liebe Grüße NB
Lewanna
Beim Arbeitgeber kann man das Datum frei wählen, ABER wenn man Elterngeld haben möchte muss! man Lebensmonate nehmen. Also wenn dein Kind an einem 4. geboren wird, sollte die Elternzeit auch am 4. beginnen. Vielleicht kannst du den Rest ja mit Urlaub überbrücken oder nimmt unbezahlte Elternzeit. LG
mellomania
du kannst die lebensmonate auch frei wählen. der AG hat da kein mitspracherecht. um elterngeld für die zwei monate zu erhalten, musst du diese lebensmonate allerdings in den ersten 14 lebensmonaten des kindes genommen haben. also kannst du auch den 5, und 8 oder sonstwas nehmen, wie DU möchtest.
Pascello
Kann ich also angeben dass ich am dem 1. LM Elterngeld in Anspruch nehme und mit der Elternzeit dann trotzdem ab dem 16.6. Beginnen? Die elterngeldstelle bekommt ja auch schriftlich von mir, wann ich in Elternzeit gehe. Also so zu sagen, noch einen halben Monat Lohn und nur einen halben Monat Elterngeld, im erstern LM?
misses-cat
Nein das macht die Elterngeldstelle nicht mit dir musst die Elternzeit ab den Geburtstag des Kindes nehmen
Pascello
Alles klar, Vielen Dank für die schnelle Antworten
mellomania
um elterngeld zu erhalten, muss der beginn des jeweils genommenen lebensmonats identisch sein, mit dem tag der geburt. also wenn das kind an einem 5. auf die welt kommt, kannst du entweder zwei zusammenhängende monate (beginn eben irgend ein 5. bis zum 4 des übernächsten monats) oder zwei unabhängige monate, auch beginn dann an einem 5. bis 4. des darauffolgenden monats nehmen. nur dann bekommst du für diese beiden monate elterngeld. und der AG kann da nicht mitreden. du beantragst das nicht, du teilst das mit! also lass das kind am 5.6. auf die welt kommen. dann z.b. 5.6. bis 4.8 (das wären die zusammenhängenden) oder eben z.b. 5.6. bis 4.7 und 5.9. bis 4.10. wichtig für den bezug des elterngelds für dich ist, dass beide monate in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen und du musst am anfang schon!!!!!!! beide monate direkt bekanntgeben. also nicht erst einen monat und dann später den zweiten monat. das muss in einem antrag drinstehen
Pascello
Danke für die Antworten.
Werden dann ab ET zuhause.
Vielen Dank nochmal
Felica
Halt stopp! Darf sie überhaupt am dann schon starten? Weil die Frau 8 Wochen nach Geburt ein absolutes Arbeitsverbot hat - Mutterschutz. Ich meine das gilt auch wegen Ausbildung und Schule. Kann mich da aber irren. Da rate ich das ihr es erst mit den Behörden abklärt. Außerdem würde ich keinen festes Datum angeben sonden darauf hinweisen das es ein voraussichtlicher Datum ist. Die meisten Kinder kommen nämlich nicht am errechneten Tag. Was wenn euer Kind erst 2 Wochen später geboren wird?
mellomania
hatte mein augenmerk jetzt ehrlich gesagt nur auf seine elternzeit gerichtet. die mutter darf acht wochen nach der geburt nirgends wo hin. das ist gesetzlich geregelter mutterschutz, auf den sie nicht verzichten kann. das sollte jetzt sofort mit der schule und den behörden geklärt werden, da hast du recht. er muss einen vorausantrag stellen, in dem er die gewünschten lebensmonate mitteilt und wenn er die geburtsurkunde hat, den richtigen antrag mit dem tatsächlichen beginn nachschieben.
-Talia-
Als Schülerin darf man auf die Schutzfrist nach der Entbindung verzichten, aber ob das auch für den Schulblock während der Ausbildung gilt?? Man zählt dann ja trotzdem als Auszubildende und nicht als Schülerin, oder?
Tini_79
Abgesehen von den anderen Anmerkungen- ein straffer Plan. Zwei Wochen nach der Geburt (oder sogar weniger!) wieder loslegen, egal ob Schule oder sonst was? Während des Wochenflusses, wo sie uU alle halbe Stunde zum WC muss? Und stillen möchte sie dann auch nicht? Es ist ja toll, dass Sie das Ausbildungsjahr nicht verlieren möchte, aber ob das so funktioniert...na ich drücke die Daumen.
Mitglied inaktiv
Lass dich von der Elterngeldstelle beraten. Nach den Richtlinien zum BEEG kann man sehr wohl einen Teil des Lebensmonats Vollzeit arbeiten und trotzdem Elterngeld bekommen, solange man im Durchschnitt des LM nicht über 30 Wochenstunden kommt. Man muss die Elternzeit nicht nach Lebensmonaten nehmen.
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