Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich den Beginn meiner Elternzeit frei wählen?

Frage: Kann ich den Beginn meiner Elternzeit frei wählen?

Pascello

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Wir haben folgendes Problem: Da meine Freundin noch in der Ausbildung ist, werde ich in Elternzeit gehen. ET ist der 4.6. und der nächste Schulblock für sie, startet am 18.6. Den müsste sie wahrnehmen, damit sie ihre Ausbildung, ohne ein komplettes Jahr wiederholen zu müssen, abschließen kann. Deshalb hatte ich eigentlich geplant ab dem 16.6. In Elternzeit zu gehen. Jetzt meinte mein Arbeitgeber, das wäre nicht möglich. Ich müsste ab ET, oder ab dem 2. LM zuhause bleiben. Stimmt das? Oder kann ich den start der Elternzeit frei aussuchen? Meinen Antrag auf Elternzeit habe ich mit 3 Monaten Frist, vorher eingereicht. Schon mal vielen Dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können den Beginn der Elternzeit frei wählen. Sie müssen aber darauf achten dass Sie, um Elterngeld zu bekommen, zwei Lebensmonate Elternzeit genommen haben müssen. Wenn das Kleine also am 4. Juni kommt müssen Sie vom 4. Juli bis mindestens 4. September in Elternzeit sein. weiteres Problem ist, dass ich davon ausgehe, dass Ihre Freundin Arbeitnehmerin ist. Dann kann man nicht so einfach auf den Mutterschutz nach der Geburt verzichten. das soll sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber, der Schule und gegebenenfalls auch mit dem Gewerbeaufsichtsamt klären. Liebe Grüße NB


Lewanna

Beitrag melden

Beim Arbeitgeber kann man das Datum frei wählen, ABER wenn man Elterngeld haben möchte muss! man Lebensmonate nehmen. Also wenn dein Kind an einem 4. geboren wird, sollte die Elternzeit auch am 4. beginnen. Vielleicht kannst du den Rest ja mit Urlaub überbrücken oder nimmt unbezahlte Elternzeit. LG


mellomania

Beitrag melden

du kannst die lebensmonate auch frei wählen. der AG hat da kein mitspracherecht. um elterngeld für die zwei monate zu erhalten, musst du diese lebensmonate allerdings in den ersten 14 lebensmonaten des kindes genommen haben. also kannst du auch den 5, und 8 oder sonstwas nehmen, wie DU möchtest.


Pascello

Beitrag melden

Kann ich also angeben dass ich am dem 1. LM Elterngeld in Anspruch nehme und mit der Elternzeit dann trotzdem ab dem 16.6. Beginnen? Die elterngeldstelle bekommt ja auch schriftlich von mir, wann ich in Elternzeit gehe. Also so zu sagen, noch einen halben Monat Lohn und nur einen halben Monat Elterngeld, im erstern LM?


misses-cat

Beitrag melden

Nein das macht die Elterngeldstelle nicht mit dir musst die Elternzeit ab den Geburtstag des Kindes nehmen


Pascello

Beitrag melden

Alles klar, Vielen Dank für die schnelle Antworten


mellomania

Beitrag melden

um elterngeld zu erhalten, muss der beginn des jeweils genommenen lebensmonats identisch sein, mit dem tag der geburt. also wenn das kind an einem 5. auf die welt kommt, kannst du entweder zwei zusammenhängende monate (beginn eben irgend ein 5. bis zum 4 des übernächsten monats) oder zwei unabhängige monate, auch beginn dann an einem 5. bis 4. des darauffolgenden monats nehmen. nur dann bekommst du für diese beiden monate elterngeld. und der AG kann da nicht mitreden. du beantragst das nicht, du teilst das mit! also lass das kind am 5.6. auf die welt kommen. dann z.b. 5.6. bis 4.8 (das wären die zusammenhängenden) oder eben z.b. 5.6. bis 4.7 und 5.9. bis 4.10. wichtig für den bezug des elterngelds für dich ist, dass beide monate in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen und du musst am anfang schon!!!!!!! beide monate direkt bekanntgeben. also nicht erst einen monat und dann später den zweiten monat. das muss in einem antrag drinstehen


Pascello

Beitrag melden

Danke für die Antworten. Werden dann ab ET zuhause. Vielen Dank nochmal


Felica

Beitrag melden

Halt stopp! Darf sie überhaupt am dann schon starten? Weil die Frau 8 Wochen nach Geburt ein absolutes Arbeitsverbot hat - Mutterschutz. Ich meine das gilt auch wegen Ausbildung und Schule. Kann mich da aber irren. Da rate ich das ihr es erst mit den Behörden abklärt. Außerdem würde ich keinen festes Datum angeben sonden darauf hinweisen das es ein voraussichtlicher Datum ist. Die meisten Kinder kommen nämlich nicht am errechneten Tag. Was wenn euer Kind erst 2 Wochen später geboren wird?


mellomania

Beitrag melden

hatte mein augenmerk jetzt ehrlich gesagt nur auf seine elternzeit gerichtet. die mutter darf acht wochen nach der geburt nirgends wo hin. das ist gesetzlich geregelter mutterschutz, auf den sie nicht verzichten kann. das sollte jetzt sofort mit der schule und den behörden geklärt werden, da hast du recht. er muss einen vorausantrag stellen, in dem er die gewünschten lebensmonate mitteilt und wenn er die geburtsurkunde hat, den richtigen antrag mit dem tatsächlichen beginn nachschieben.


-Talia-

Beitrag melden

Als Schülerin darf man auf die Schutzfrist nach der Entbindung verzichten, aber ob das auch für den Schulblock während der Ausbildung gilt?? Man zählt dann ja trotzdem als Auszubildende und nicht als Schülerin, oder?


Tini_79

Beitrag melden

Abgesehen von den anderen Anmerkungen- ein straffer Plan. Zwei Wochen nach der Geburt (oder sogar weniger!) wieder loslegen, egal ob Schule oder sonst was? Während des Wochenflusses, wo sie uU alle halbe Stunde zum WC muss? Und stillen möchte sie dann auch nicht? Es ist ja toll, dass Sie das Ausbildungsjahr nicht verlieren möchte, aber ob das so funktioniert...na ich drücke die Daumen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Lass dich von der Elterngeldstelle beraten. Nach den Richtlinien zum BEEG kann man sehr wohl einen Teil des Lebensmonats Vollzeit arbeiten und trotzdem Elterngeld bekommen, solange man im Durchschnitt des LM nicht über 30 Wochenstunden kommt. Man muss die Elternzeit nicht nach Lebensmonaten nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...