Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich auch später noch einen einzelnen Monat Elternzeit machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich auch später noch einen einzelnen Monat Elternzeit machen?

Ch.aos

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Mein Sohn wird jetzt 3 Jahre alt. Ich habe das erste Jahr komplett Elternzeit genommen. Mein Mann hatte keine Elternzeit in Anspruch genommen. Nun haben wir beim Wechsel aus der Krippe in den Kindergarten das Problem, das mein Sohn zwei Monate sozusagen in der Luft hängt. Einen Monat können wir mit Urlaub überbrücken. Für den zweiten Monat möchte ich gern nochmal Elternzeit nehmen. Geht das nachträglich, auch dann wenn ich damals ein "Aufsparen" nicht angegeben habe? Geht das nur für einen Monat? Und wenn ja, muss mein Arbeitgeber mir das genehmigen, auch dann wenn diese Zeit mitten in der Urlaubshochsaison liegt?


Sonni74LS

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Puh, ja also ich würde sagen gemäß BEEG gilt: Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Dein Sohn ist schon drei oder hat wann Geburtstag? Danach wird es wohl nichts mehr werden, wenn Du nicht einen Anteil der EZ mit Zustimmung des AG auf die Zeit bis zur Vollendung des achten LJ übertragen hast. Aber genaues kann da sicherlich Frau Bader sagen.


Ch.aos

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Also mein Sohn wird am Sonntag 3. Dann fliegt er Ende des Monats aus der Kinderkrippe. Den Juli überbrücken wir mit Urlaub und die Betreuungsalternative für August ist leider kurzfristig abgesagt. Der Kindergarten nimmt ihn ab Schuljahresbeginn. Wenn das mit der Elternzeit nichts wird, würde ich eine unbezahlte Freistellung beantragen. Muss mein Arbeitgeber zustimmen? Oder kann der mich auch hängen lassen?


CKEL0410

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Ich glaube nicht das er zustimmen muss dein ag! Hast du mal mit der kigaleitung gesprochen vielleicht machen die eine Ausnahme!!!!


Ch.aos

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Leider ist das nicht möglich. In der Krippe sind die Plätze zu rar. Die können nicht verlängern. Und der Kindergarten hat im August Schließzeit!


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