Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Arbeitsvertrag annehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann ich Arbeitsvertrag annehmen?

lerche79

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, nach Ablauf der Elternzeit bin ich aus dem Unternehmen aus verschiedenen Gründen ausgeschieden und beziehe Alg1. Nun habe ich ein für mich interessantes Vertragsangebot, dass ich aber gar nicht einschätzen kann, es handelt sich um eine Anstellung aber mit "Stundensammeln", das heißt die Bezahlung ist nach Stunde und wieviel Stunden zusammenkommen im Monat kaum vorhersehbar (von 0 bis vielleicht 20 std im Monat, momentan wären es vier Std mtl). a) wie verhält es sich aktuell bei so einem Vertrag mit den Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere auch dem Krankengeld falls ich ausfalle? Oder ist hier primär dann das Alg1 die Grundlage und hier werden die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt (Steuerklasse V.) b) wie wirkt sich eine solche Konstellation auf das Elterngeld aus im Falle eines 2. Kindes? c) Sollte ich mich dann vielleicht besser bei meinem Mann krankenversichern lassen für einen Krankheitsfall/Mutterschutz ? vielen Dank. Lerche


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, scheint mir alles sehr "wischiwaschi". Wäre schon gut, wenn im Arbeitsvertrag Höchst- und Mindestarbeitszeiten aufgeführt sind. Ansonsten lohnt es sich doch nicht für 4 Std/ Wo. reden Sie mit dem Sachbearbeiter bei der Agentur f Arbeit, eigentlich ist es möglich, weiter Teilarbeitslos zu bleiben und weiter Leistungen zu beziehen. Für das EG zählen die einzelnen Verdienste der einzelnen Monate. Frohe Weihnachten NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Willst du weiter ALG beziehen. Bei 4 std den Monat, selbst bei 20 std kommt ja kaum was raus. Wäre ja ein Mini job. Dann musst du dich familienversichern, hast kein Krankengeld Anspruch, im Falle einer Schwangerschaft kein Mutterschaftsgeld


cube

Beitrag melden

Wenn du nicht mehr als 165 Euro monatlich verdienst, erhältst du ja weiterhin ALG 1 und wärest dann weiterhin auch über die Arbeitsagentur versichert. Allerdings besteht ja bei dir wohl die Möglichkeit, auch mehr zu verdienen? Bin gespannt, was Frau Bader antwortet dazu. Davon ab: 4 Std monatlich? Oder doch wöchentlich? Weil für 4 Std monatlich würde ich kaum in Kauf nehmen, aus dem ALG raus zu sein und mich evt. freiw llig versichern zu müssen etc.


lerche79

Beitrag melden

Hallo cube und saarlandmami, ja, anscheinend bekomme ich kein Mutterschaftsgeld in diesem Fall, weil das Alg1 dann endet, wenn der Mutterschutz beginnt. @cube Es sind 4-6 Stunden monatlich, nicht wöchentlich. Ja, es kann passieren dass ich im Verlauf der nächsten Monate dann mehr Stunden arbeite. Sind die 165€, die erlaubt sind bei ALG1, dann brutto oder netto? Weil brutto wäre ich über den 165€. Wird das dann einfach abgezogen vom ALG1 oder wird das ALG1 dann komplett gestrichen, wenn ich über den 165,- € mtl bin? Das mit der Krankenversicherung war mir ja nicht ganz klar, wie ich dann am besten versichert bin. Danke! Lerche79


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...

Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...

Hallo Frau Bader, ich habe mein ein Befristeter Vertrag von mein Arbeitgeber für 2 Jahre. Das endet Oktober 2024. Jetzt er hat mir nicht das Vertrag verlängert, weil ich schwanger bin. Mein Geburtstermin ist im Oktober auch une Elterngeld beginnen im Dezember. Bekomme ich Elterngeld so hoch wie ich ein unbefristeter Vertrag hätte, oder bekomme ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft.  Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte.  Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...

Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet.  Fangen wir Mal an..  Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde.  Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?