Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich fange mal am Anfang an. Ich hatte einen Jahresvetrag, welcher in der Mutterschutzfrist ausgelaufen ist. Seit dem bin ich in Elternzeit, nun bin ich wieder schwanger und frage mich ob ich in der Phase, von jetzt bis zum Geburtstermin (Oktober, bin also ganz am Anfang) Arbeislosengeld bekomme. Lohnt es sich für mich, mich arbeitssuchend zu melden obwohl ich weiß das ich nicht vermittelbar bin? Meinen Kleinen (ein Jahr und 3 Monate) habe ich zu August im Kindergarten angemeldet, da ich mich sowieso spätestens mitte August beim Amt melden müsste. Hätte es Nachteile mich arbeitssuchend zu melden? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bekommen Sie, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen - was ja nicht der Fall ist. Liebe Grüße NB


malini

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Du kannst nur ALG 1 beantragen, wenn du eine Betreuung für das Kind hast. Wie wäre denn dein Plan ohne die Schwangerschaft gewesen? Da wärst du jetzt ja auch unbezahlt daheim gewesen. Dein Elterngeld wird nur der Mindestsatz werden ohne Einkommen. ALG1 würde auch eh nicht als Einkommen fürs EG berechnet werden.


Mitglied inaktiv

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Ahmm, du hast da einige Denkfehler drin. Erstens hast Du keine EZ - du hast gar keinen AG bei dem du diese melden könntest. EZ gibt es nur für Arbeitnehmer. Das heißt auch, mit Beendigung des EG bist du nicht mehr krankenversichert! Falls Du verheiratet bist und Dein Mann Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dann kannst Du dich als Hausfrau über diesen mit versichern. Udn als Hausfrau bist Du auch nicht verpflichtet dich beim Arbeitsam zu melden - bekommst aber auch von denen ebene kein Geld. Udn ohne ALG1 fällt auch diese Option der Krankenversicherung weg. Nur, Grundvoraussetzung für ALG1 wäre auch, das Du überhaupt arbeitsfähig bist - was eine Kinderbetreuung voraussetzt. Die ist bei dir aber im August, eher wegen Eingewöhnung erst im September gegeben. Ob es sich dann lohnt bis zum Mutterschutz musst du selbst wissen. ich bin mir nicht mal sicher ob du dann Anspruch auf Mutterschutzgeld oder nur die Einmalzahlung in Frage kommt. Dazu ab musst Du dich auch nicht erst im August melden sondern eigentlich 3 Monate vorher. Dann als ArbeitsSUCHEND. ! Arbeitslos ist dann die Meldung welche ab dem Zeitpunkt zusätzlich! gilt wo du dann eben auch wirklich arbeiten kannst. Viele verwechseln das. Meldet man sich im Vorfeld zu spät gibt es im schlechtesten Fall eine Sperre.


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Beiträge. Im August müsste ich mich melden weil das Arbeitsamt mir damals sagte ich solle mich 3 Monate vor dem 2. Geburtstag meines Sohnes melden, daher auch schon die Anmeldung im Kindergarten. Wie sich das nennt ohne Arbeitgeber weiß ich nicht und konnte mir keiner sagen, daher sage ich immer Elternzeit. Wäre ich nicht schwanger würde ich mich zu August arbeitssuchend melden. Mir ist die Eingewöhnungsphase bekannt, aber so schnell findet man meist leider eh keinen Job in meiner Branche. Bin gelernte Chemitechnikerin.


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