Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann gegen einen evtl. dauerhaften Umzug entschieden werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann gegen einen evtl. dauerhaften Umzug entschieden werden?

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe durch die Medien erfahren, dass Deutschland durch den europäischen Gerichtshof angeklagt wurde, dass das alleinige Sorgerecht gegen die Menschrechte verstoßen würde.. Mein Sohn ist im November 2008 geboren, ich habe das alleinige Sorgerecht. Würde das bedeuten, dass ich, im Falle eines Umzugs (z.B. Trennung von dem Vater) nun damit rechnen muss, dass bei einer evtl. Klage des Vaters; das Gericht gegen meinen Umzug (zurück zu meinen Eltern, 180km entfernt) entscheidet ( Kindeswohl?) und ich das Kind wieder an meinen Mann und die Großeltern "ausliefern" muss, weil das Kind hier bisher aufgewachsen ist? Wir wohnen auf einem 2- Generationengrundstück mit den Schwiegereltern, also mit den Großeltern meines Sohnes, Tür an Tür.. = täglicher Umgang ( bei dem Wort Kindeswohl denke ich vor allem an die Argumentation: Kind soll nicht aus der gewohnten Umgebung und aus der Familie mit Oma und Opa fortgenommen werden?) Die Schwiegermutter meint es nicht gut mit mir und mein Mann möchte mit mir trotz des Ärgers mit ihr, nicht in ein eigenes Zuhause umziehen, so dass ich schon manchmal mit dem Gedanken gespielt habe eine Auszeit zu nehmen und erst einmal wieder in den Wohnort meiner Eltern zu ziehen. Evtl. dort ganz zu bleiben, wenn mein Partner mir nicht aus Liebe etwas entgegenkommt, so dass er sich mit mir eine eigene Wohnung fernab der Schwiegereltern sucht, wo unsere kleine Familie Ruhe findet. Wie stehen für mich die Chancen? Mein Sohn ist 19 Monate und geht noch nicht in den Kindergarten. Für Ihre Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Tinchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im mOment ist es ganz klar so, dass die nichteheliche Mutter das Wahlrecht bzgl. Sorgerercht hat Ich denke auch nicht, dass sich daran soschnell etwas àndert Ciao, NB


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Ohne jetzt auf die Einzelheiten einzugehen (für Frau Bader solltest Du eine kurze allgemeine Frage stellen!): wie kann es sein, daß Eheleute (Du schreibst von Mann und Schwiegereltern, ergo verheiratet) nicht das gemeinsame Sorgerecht haben? Das geht doch automatisch!


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Hallo Ob mit oder ohne Sorgerecht kann er gegen den Umzug vorgehen, wenn er will. So wie ich es lese liebst Du ihn aber ja auch (noch) und die Schwiegis sind das Problem. Daran würde ich versuchen zu arbeiten. Vielleicht ist es Euch eine Hilfe, wenn Du mal 1-2 Wochen zu Deinen Eltern fährst um etwas Abstand zu bekommen. Und er auch ! Urlaub sozusagen, aber für ihn klargestellt, dass es für Dich so wie jetzt nicht weitergeht. Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, dann kann er zwar dagegen vorgehen, dass Du 180km weit weg ziehst, aber in einem gewissen Radius, in dem der Umgang mit ihm und Opa & Oma gewährleistet ist, ist das kein Problem. Da kann er sich auf den Kopf stellen ! Drück Euch die Daumen, dass er sich für SEINE kleine Familie entscheidet !


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wenn du tatsächlich NICHT verheiratet bist und das asr hast, kann der kv NICHT gegen einen umzug vorgehen. allerdings mußt du den umgang ermöglichen und das in gewohntem umfang. könnte bei der entfernung problematisch werden.


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Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich hoffe nun noch auf eine fachliche Einschätzung von Frau Bader. Wir sind nicht verheiratet, darum habe ich das alleinige Sorgerecht. Seine Eltern betrachten Ihren Enkel schon als "Ihr Kind", darum leide ich auch hier unter dieser Wohnsituation und Belagerungen meiner Schwiegereltern sehr, die sehr eklig werden, wenn ich einmal Zeit für mich und das Kind allein haben möchte. Das Problem ist wirklich, dass ich glaube, dass Sie sehr agressiv gegen mich vorgehen werden und alle Register ziehen. Schon jetzt werden mir Psychosen vorgeworfen, wenn ich verärgert darüber bin, dass in meiner Abwesenheit in unserem Garten herumgespukt wird und die beiden bei uns dort etwas verändern und umstellen, aufräumen.. Darum ist es wahrscheinlich auch sinnvoll, schon jetzt, wo das Kind noch klein ist, zu gehen und nicht zu lange zu warten, da das Kind sonst mehr darunter leidet und die Schwiegerleltern noch mehr Argumente bezüglich der familiären Wohnsituation haben? Weil ich es hier kaum noch aushalte, fahre darum schon so häufig es geht zu MEINEN ELTERN, mein Sohn kennt darum auch meine Eltern sehr gut.


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Da kannst Du dich was die Großeltern angeht gaaaanz entspannt zurücklehnen. Die KM des Sohnes meines Mannes ist wirklich krank ! Zeigt ihn an wegen schwerer Körperverletzung , obwohl wir zu der Zeit essen waren. Will sich ständig umbringen, springt vors Auto, wenn mein Mann anfährt etc. Gebracht hat es uns bisher NIX !, sie gefährdet nicht das Kindeswohl, ihr Gesundheitszustand wird auch auf Antrag noch ! nicht überprüft. Und er ist der Vater !!! Wenn Du nicht mehr an die Beziehung glaubst, dann gehe, sorge dafür, dass sie Umgang haben können, bei den Großeltern allerdings nur, wenn sie sich benehmen !!!


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