gabri76
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte da eine Frage. Bei meinem Lebensgefährte wird seit 2008 der Kindesunterhalt seines Sohnes vom Gehalt gepfändet. Er zahlt auch jedesmal 5 € Geb. Er bekommt auch von seiner Bank keine Geldkarte zum bezahlen und es ist schwierig bei manchen Sachen irgendwas deswegen zu beantragen. Er wollte sich jetzt auch neach einem anderen Job u´mschauen aber es kommt auch nciht gut an. Da wir jetzt seit über einem Jahr eine Tochter haben und wir einmal in einer Situatiuon gekommen sind wo meine Krditkarte auf der Autobahn defekt war und wir an keinem Geld drangekommen sind und wir deshalb einen Tag mit unserem Baby warten mussten das Hilfe kam wollten wir die Pfändung beenden. Als wir seine Ex drum baten meinte SIe nur das es nicht ihr Problem ist wenn wir noch ein Baby auf die Welt setzten mussten er hätte schon ein Sohn und das reicht und sie holt die Pfändung nur raus wenn wir 2000 € Taxrirechnung bezahlen würden die Sie für Ihren Sohn aufbrimgen musste als dieser in eine Tagesklinik kam und Sie ihn nicht Versichert hat zu dem Zeitpunkt da es ihr zu teuer war. Meine Frage ist, an wem können wir uns wenden um endlich ein normales und geregeltes leben zu führen. danke gabriella brai
Hallo, um den Titel zu ändern, müsste ein antsprechender Antrag bei Gericht eingereicht werden. Solange läuft die ZV. Üblicherweise wird diese ja erst gemacht, wenn der KV freiwillig nicht zahlt. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo wurde euer Kind bei der Berechnung mit berücksichtigt? Für euer.Kind ist er auch zu Unterhalt verpflichtet,auch wenn ihr zusammen lebt! Wenn er den uh selber regelmäßig zahlen wird muss es doch eigentlich gehen,aber das miss dann natürlich sicher gestellt sein.!
Lina_100
Nun ja, wird vorher gezahlt kann auch nicht mehr gepfändet werden. Da offensichtlich ein Titel vorliegt bleibt die Pfändung ohne Zustimmung der Mutter aber mindestens ruhend. Die Mutter wäre aber dumm die Pfändung aufheben zu lassen. Warum sollte sie? Das weitere Kind muss natuerlich bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Mitglied inaktiv
vielleicht kannst du eine zweite kreditkarte beantragen? so als notkarte? es gibt auch prepaid-kreditkarten. die bekommt dein mann bestimmt auch. es geht ja nicht um zahlungswillen und -moral, sondern darum, daß dein mann wegen der pfändung gehandicapt ist. eine mangelfallberechnung würde ich aber schon auch machen lassen!
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