Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die Unterhaltsberechnung vom Vater beim Jugendamt selbst vorgenommen werden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann die Unterhaltsberechnung vom Vater beim Jugendamt selbst vorgenommen werden

Nadi28

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Guten Morgen Frau Bader, ich habe die Woche meinen Ex-Mann dazu aufgefordert mir die letzten 12 Monate seiner Gehaltsabrechnungen und den Betrag seiner Privaten Krankenversicherung vorzulegen. Kann er das selbst vornehmen, obwohl keine Bestandsschaft beim JA vorliegt? Und muss er mir trotzdem die Unterlagen vorlegen, auch wenn er sich darum kümmern möchte?.....Oder muss ich das hinnehmen, was das JA ausrechnet ohne einen Blick darauf geworfen zu haben. LG Nadi28


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss es dem JA o einem RA vorlegen - Sie können doch das gar nicht ausrechnen Liebe Grüsse, NB


tanja150784

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ich kenn das normal nur so das er es nur dem jugendamt vorlegen muss und nicht dir


Sternenschnuppe

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Soweit mir bekannt ist, muss derjenige bei dem das Kind lebt den Auftrag zur Unterhaltsermittlung beim Jugendamt machen. Mach doch einfach eine Beistandschaft oder nimm Dir einen Anwalt.


CKEL0410

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hallo dir muss er garnichts vorlegen, er kann natürlich auch zum ja oder anwalt gehem und den uh berechnen lassen. gruß


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