BS1419
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meiner Elternzeit. Ich habe bei meinem AG ab dem voraussichtlichen ET, Elternzeit für 2 Monate beantragt. Wie ist es rechtlich geregelt wenn mein Kind früher bzw. später als ET kommt, würden sich diese 2 Monate vor bzw. nach hinten schieben oder müsste man das beim AG erneut beantragen? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Grüße BS
Hallo, wenn Sie ab Geburt beantragt haben, gilt das ab Geburt. Ohne neuen Antrag. Sie müssen den Ag nur unverzüglich informieren. Liebe Grüße NB
drosera
Hallo! Wie hast du es denn formuliert? "Ich möchte Elternzeit ab der Entbindung; der voraussichtliche ET ist tt.mm.jjjj" oder "ich möchte Elternzeit ab dem voraussichtlichen ET; dieser ist tt.mm.jjjj" Letzteres ist Murks, wenn das Kind nicht am ET kommt. Kommt es früher, dann hast du erst einmal keine Elternzeit, sondern musst spontan Urlaub nehmen, um daheim sein können. Kommt es später, dann kannst du ohne Kind ja gar keine Elternzeit haben. Am besten konkretisiert du das noch einmal bei deinem AG. Vorgewarnt für seine Planung ist er ja schon.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Mein Mann ist zur Zeit Arbeitslos , kann er trotzdem die 2 Monate gleich nach der Geburt Elternzeit beantragen? Würde er auch 300 € bekommen? Zur Zeit bekommt er Arbeitslosengeld 1. Vielen Dank für Ihre Antwort LG aus Hamburg
Hallo, mein Mann möchte 4 Monte Elternzeit nehmen. 3 Monate davon bekommt er noch Elterngeld und den 4. Monat möchte er in Elternzeit 15Std. arbeiten. Geht das rein gesetzlich? oder muss er die Teilzeitarbeit 2 bzw 3 Monate machen?
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Mai ein Jahr alt, ich bin momentan für 12 Monate in Elternzeit und erhalte auch Elterngeld. Im Oktober habe ich mich vom Kindsvater getrennt, der auch schon seitdem ausgezogen ist. Nun weiß ich, dass ich als alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht 14 Monate Anspruch auf Elterngeld habe. Das Problem ist nu ...
Hallo, ich habe folgende Frage: Mutter (3 Kinder, mit dem 4. Baby im 5. Monat) hat einen 450-Euro-Job. Vater, Vollzeitjob, ca. 1450 Euro netto. Kann der Vater die vollen 14 Monate Elternzeit nehmen - und wie hoch wäre der Unterschied zwischen seinem jetzigen Gehalt und dem Elterngeld denn dann? Kann die Familie sich das gut leisten? Danke u ...
Unser voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 7.11.17. Ich werde direkt nach dem Mutterschutz drei Jahre in Elternzeit gehen. Bis wann muss ich dies beim Arbeitgeber anmelden? Am besten direkt nach der Geburt mit Geburtsurkunde, oder? Mein Mann (Vater) möchte ab dem Tag der Geburt für 4 Wochen Elternzeit nehmen? Wie und vor allem bis wann muss ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld