Frage: Elternzeit vom Vater

Hallo Frau Bader Mein Mann ist zur Zeit Arbeitslos , kann er trotzdem die 2 Monate gleich nach der Geburt Elternzeit beantragen? Würde er auch 300 € bekommen? Zur Zeit bekommt er Arbeitslosengeld 1. Vielen Dank für Ihre Antwort LG aus Hamburg

Mitglied inaktiv - 30.03.2009, 17:08



Antwort auf: Elternzeit vom Vater

Hallo, Er würde 67 % von seinem ArbGeld I bekommen, aber das ARbGeld 1 nicht, da er in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2009



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