Kann die Kindesmutter dem Kindesvater den Umgang komplett wegnehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann die Kindesmutter dem Kindesvater den Umgang komplett wegnehmen?

Hallo! Ich versuche es so gut es geht zu erklären.... Also mein Freund hat einen 2,5 Jährigen Sohn, den er das letzte mal vor ca. 2 Jahren gesehen hatte! Der Sohn sagt zu dem Freund der Kindesmutter "Papa"! Und mein Freund ist für ihn eine fremde Person! Vor ca 4-5 Monate suchte mein Freund per SMS kontakt mit der KM um den Kleinen sehen zu dürfen! Sie versprach des öfteren, dass er ihn sehen kann, hatte sich aber nie daran gehalten und somit meine Freund falsche Hoffnungen gemacht! Sie hat ihm auch immer wieder blockiert, somit er sie nicht kontaktieren konnte! Dadurch die KM das Kind nicht hergeben wollte, ging mein Freund zum JA! Dort wurde ihm mitgeteilt, dass ein gerichtliches Umgangsrecht besteht, welches jeden Montag von 13:00 bis 18:00 Uhr ist! Vor Ort rief die zuständige Betreuerin die KM vor den Augen meines Freundes an! Zuerst stritt die KM ab das sie keinen Kontakt in den letzten Monaten zum KV hatte! Jedoch zeigte er ihr den Chatverlauf das sie sehr wohl kontakt hatten! Dann wurde ausgemacht, dass ein treffen am Montag in 2 Wochen stattfinden soll und die KM anwesend sein darf! Die KM willigte ein! So 2 Tage vor dem besagten treffen, schrieb mein Freund, damit sie bescheid weiß und so,dass wir sie und den Kleinen abholen und gemeinsam in den Tiergarten fahren! Darauf hin machte sie ein großes Theater, sie kann das nicht machen weil ihr jetziger Freund will das alles nicht! Dass das nicht so ausgemacht ist und sie sich nur in der Ortschaft wo der Kleine wohnt treffen möchte und nur spazieren gehen will oder auf dem Spielplatz und auch nur alleine mit dem KV! Blockierte ihm wieder, dass er sich nicht mit ihr in Verbindung setzten kann! So an diesem besagten Montag, rief mein Freund beim JA an und schilderte die ganze Sache! Die Betreuerin versuchte zu vermitteln und bat die KM, die sich eine neue Nummer zugelegt hat, den KV mit Nummer anzurufen, damit sie sich verständigen können! Darauf hin meldete sich nochmal das JA und fragt wie es wäre wenn wir sich gleich beim Tiergarten treffen, das wollten wir aber nicht da uns klar war das wir unnötig hinfahren würden! Kurz darauf rief die KM mit unterdrückter Nummer an! Wir machten sich aus um 13 Uhr sich am Bahnhof zu treffen! Wir waren dort jedoch erschien die KM nicht! Auch anrufen konnten wir sie nicht da wir ja ihre neue Nummer nicht hatten! Wir warteten bis 14 Uhr und fuhren dann traurig nach Hause! Am Dienstag für mein Freund gleich auf das Gericht um dies zu klären! Auch beantragte er ein Umgangsrecht für jedes 2 Wochenende am Sa für 5 Stunden! Als mein Freund von der Richterin rauskam, saß die KM auch dort! Jetzt gibt die KM an das sie sehr wohl am Bahnhof gewesen sei und sogar angerufen hatte aber mein Freund nicht abgehoben hatte! Und wir nicht dort waren! Sie ist auch einverstanden mit dem neuen Umgangsrecht und gibt an das sie dem KV ihre Mail Adresse zukommen lassen wird weil sie angst hat vor drohenden SMS! Wir warteten 2 Wochen aber leider bekamen wir keine Mail Adresse! Wir riefen am Gericht an um eine Beugestrafe für die Mutter zu verhängen! Vor ca 4 Tagen kam ein Brief vom Gericht! Die KM hat sie jz einen RA genommen und gibt an, dass bis jetzt der Kindervater sich die letzten 2 Jahre nicht gemeldet hat und auch nie den Kleinen geholt hat obwohl ein gerichtliches Umgangsrecht damals geregelt wurde! Also er immer verschuldet hat den Kleinen nicht zu holen! Sie war auch im Prinzip damit einverstanden mit dem neuen Umgangsrecht! Sie findet es auch lächerlich das sie eine Beugestrafe bekommen solle da sie anscheined das Kind nicht hergibt! Sie gibt auch noch an das sich der KV die letzten 3-4 Monate bei ihr gemeldet hat und es am Schluss dem KV nicht um den Kleinen ging sondern wollte er wieder die Beziehung zu ihr aufwärmen und als das nichts brachte sah der KV keinen Ausweg und will daher eine Beugestrafe der KM verhängen lassen! Unter anderem will sie ihm das Kontaktrecht komplett entziehen! Also jz zu meiner Frage: Kann sie im das Kontaktrecht komplett entziehen, also das er den Kleinen nie mehr sehen wird? Was kann man dagegen machen, dass mein Freund seinen Sohn endlich sehen darf?

von me1994 am 21.07.2015, 09:50



Antwort auf: Kann die Kindesmutter dem Kindesvater den Umgang komplett wegnehmen?

Hallo, nein kann sie nicht. Er soll sich einen Anwalt nehmen und das ganze mal gerichtlich durchziehen - damit die KM merkt, dass es so nicht geht. Kind und Vater haben Rechte. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2015



Antwort auf: Kann die Kindesmutter dem Kindesvater den Umgang komplett wegnehmen?

Auch nicht weil mein Freund ihn 2 Jahre nicht gesehen hat? Und er eigentlich eine Fremde Person für ihm ist? Wieviel würde eigentlich ein Anwalt in dieser Sache kosten? Vielen vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben mir schon weitergeholfen und uns Mut gemach!

von me1994 am 21.07.2015, 10:54



Antwort auf: Kann die Kindesmutter dem Kindesvater den Umgang komplett wegnehmen?

Er wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er zwei Jahre keinen Kontakt gesucht hat. Oder hat er es, und die Kindsmutter hat das schon blockiert? Warum hat es denn damals den gerichtlichen Umgang überhaupt gegeben bzw wer hat den beantragt? Warum wurde der so lange nicht wahrgenommen? Das sind Fragen welche sicherlich kommen werden. Ansonsten dürfte es nahezu unmöglich sein, das die Kindsmutter das Umgangsrecht verhindert. ich denke mal das sie jetzt mit dem Anwalt nur blufft. Nach dem Motto, fahre ich mal große Geschütze auf, dann ist der Kindsvater schnell wieder still.... Hängt jetzt am Kindsvater wie wichtig ihm das ganze wirklich ist.

Mitglied inaktiv - 21.07.2015, 15:54



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