Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die Gemeinde mein Kind aus der Kita werfen bei Umzug ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann die Gemeinde mein Kind aus der Kita werfen bei Umzug ?

franzii1991

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Hallo Frau Bader. Ich denke derzeit über einen Umzug in die Nachbargemeinde nach. Nun frage ich mich ob unser derzeitiger Kindergarten mein Kind dann kündigen kann. Im Rathaus ist der dafür zuständige Herr nie da und seine Kollegen können mir da nicht weiter helfen. Ich weiß auch dass in der Nachbargemeinde kein Platz (auch kein Notfall Platz) in absehbarer Zeit vorhanden ist. Wenn der Fall eintritt mit Kündigung wie müsste ich dann vorgehen ? Schonmal danke im voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, neue Gemeinde, neuer Kostenträger. Ja, die KiTa darf Ihr Kind aus dem Kindergarten werfen, wenn die neue Gemeinde nicht die Kosten übernimmt u beide Gemeinden einverstanden sind. Anspruch hat man nur in seiner Gemeinde Liebe Grüße NB


Philomena0303

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Bei uns ging das übergangsweise, mein Sohn hat von Februar bis Juli noch den alten Kiga besucht, obwohl wir ab Februar woanders gewohnt haben. Das war aber eine individuelle Vereinbarung mit der Gemeinde, aus pädagogischen Gründen und weil der Platz bis zum Sommer eh nicht mehr neu besetzt worden wäre. Dauerhaft bleiben kann ein Kind in der Regel nicht, außer zwischen den Gemeinden besteht ein Abkommen zur Übernahme der Zuschüsse durch die neue Gemeinde. Darauf wird sich die alte Gemeinde aber nur einlassen, wenn die ortseigenen Kinder versorgt sind. Also bleibt dir nur darum zu bitten. Einen Anspruch hast du nur in der neuen Gemeinde.


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