mandy-sch
Ich bin noch verheiratet, der Ehemann hat die Vaterschaft ausgeschlagen, und das Scheidungsverfahren läuft, leiblicher Vater daher aber noch schwebend unwirksam. Kann der leibliche Vater aber trotzdem Elternzeit beantragen.
Hallo, wenn er in der Geburtsurkunde steht. Es gibt keinen schwebend unwirksamen Vater Liebe Grüße NB
ALF0709
und auch nicht in der Geburtsurkunde steht.
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