Mitglied inaktiv
hallo!! ich bekomme im april mein erstes kind..möchte dann 2 jahre elternzeit nehmen aber nach einem jahr einen tag wenn mein mann frei hat arbeiten gehen.. im mom habe ich einen stundenlohn von 10,60 wenn ich nach dem ersten jahr auf geringfügig gehen werd ich ungefähr einen stundenlohn von 6,50 oder so haben... aber wie sieht das aus wenn ich dann irgendwann wieder auf teilzeit gehen möchte.. bekomme ich dann auch wieder meine 10,60?? ist bestimmt ne blöde frage aber ich weiss nicht ob er dazu verpflichtet ist in unserem betrieb bin ich mir nämlich nicht sicher..da herschen schon mal eigene gesetze.. da verdienen auch alle anders..obwohl se das selbe tun.. danke schonmal!! lg
Hallo, Sie haben Anspruch auf den anteiligen Lohn, auch schon während des Mini-Jobs. Liebe Grüsse, NB
Pamo
Das kann intern zwischen dir und dem Chef verhandelt werden. Der erste Schritt m.E. wäre der Stundenlohnsenkung auf 400 Euro Basis nicht zuzustimmen, sondern nur soviele Stunden zu arbeiten wie bei 10,60 zusammen kommen. Wenn du dem aber zustimmen solltest, so achte darauf dass der 400 Euro Vertrag auf die Zeit der geringfügigen Beschäftigung befristet ist.
Mitglied inaktiv
Wenn du eh nur Teilzeit arbeitest, warum willst du dann nur 2 Jahre Elternzeit nehmen. Du verzichtest auf ein Jahr Kündigungsschutz. Man darf ja auch in Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten. Würde da also ganz genau schauen.
Mitglied inaktiv
bei uns gibt es keine vollzeitverträge.. das läuft nach dem motto teilzeit auf vollzeit.. arbeite wie ne volle kraft aber wenn urlaub oder krank dann wird alles nach teilzeit bezahlt..
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