KittyKat15
Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis Mitte des Jahres 2017. Kürzlich habe ich wieder mit einer geringen Stundenanzahl auf 450€ Basis bei mein bisherigen Arbeitgeber begonnen. Ich bin überwiegend für die Tätigkeiten vorgesehen, die ich auch schon vor Beginn der Elternzeit ausgeführt habe. Im Forum habe ich gelesen, dass mir mein vorheriger Brutto-Stundenlohn zusteht. Ist das richtig? Mein Arbeitgeber legte mir jedoch nun einen Vertrag vor, der einen weit geringeren Stundenlohn (ca. 25% weniger als mein vorheriger Stundenlohn) beinhaltet. Ist dies zulässig? Leider wurde ich in diesem Gespräch sehr überrumpelt und habe den Vertrag bzw. die Vertragsänderung bereits unterschrieben. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Wenn ich den Minijob kündige, kündige ich damit automatisch auch meine stillgelegte Stelle während der Elternzeit, oder bleibt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis unberührt. Was würden Sie mir raten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Hallo, ich würde ihn darauf hinweisen, dass er mal in § 4 TzBfG schauen soll. Und wenn Sie sich einen TZ Job bei einem anderen AG suchen? Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
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