Hasenmami89
Hallo Frau Bader, Vorweg erkläre ich einmal die Umstände bevor ich meine Frage stellen kann: Ich bin Kinderkrankenschwester in einem KH und habe schon immer 100% gearbeitet. Herbst 2018 wurde ich dann schwanger, als ich dies mitteilte bekam ich direkt ein Beschäftigungsverbot. Das Gehalt floss ganz normal weiter. Mein Kind kam dann am 27.4.2020 zur Welt. Ich wollte 1Jahr EZ beantragen und dann mit 75-80% zurückgehen. Der Personalchef riet mir 2 Jahre EZ zu nehmen, falls was mit der Betreuung nicht klappt. Zurückkommen könnte ich trotzdem immer bei dem Pflegemangel. Also beantragte ich 2 Jahre EZ und bekam diese genehmigt. Da ich die Betreuung meines Kindes zum 1 Jahr hin sichern konnte (durch Familie, Tagesmutter und anschließend Kindergarten) hatte ich zum Jahresende einen Termin mit der Pflegedienstleitung. Ich sagte, dass ich gerne nach einem Jahr zurückkommen möchte mit 80%. Das wäre in der EZ möglich. Die PDL notierte sich alles, sie wollte es mit dem Personalchef durchsprechen und auch wegen meinem Resturlaub schauen. Die PDL rief mich am nächsten Tag an und sagte ich solle einen Antrag stellen auf vorzeitige Beendigung der EZ (also nach einem Jahr) und dann noch einen Antrag auf 80%. Ich hätte dann vom 27.4 bis 2.6 meinen Resturlaub und würde dann offiziell am 3.6 zurück auf meine Station kommen. Ich sagte der PDL, dass ich aber die 80% in der EZ arbeiten wollte und diese nicht vorzeitig beenden möchte (wegen dem speziellen Kündigungsschutz). Die PDL wurde sauer und sagte: "Sie haben einen Festvertrag. Pflegepersonal wird in der heutigen Zeit sowieso nicht gekündigt. Wir können es nur so machen. Anders geht es nicht mit ihrem Resturlaub." Da ich mich nicht streiten wollte, willigte ich ein und stellte beide Anträge beim Personalchef. Die Elternzeit wurde auf 1 Jahr verkürzt (habe ich schriftlich erhalten) Sowie einen ergänzten Arbeitsvertrag mit der Reduzierung erst am dem 3.6 (also wird mein Resturlaub noch zu 100% bezahlt). So, nun zur Problematik: Jetzt habe ich im März festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich denke auch, dass ich wieder ein BV bekommen werde. Meine Frage ist nun: Kann der AG irgendetwas tun, dass ich evtl kein Gehalt bekomme? Kann er sagen "Nee, dann machen Sie jetzt doch 2 Jahre EZ wie es vorher war" Oder bin ich sicher? Es würde sich um 4 Monate Arbeit handeln, dann würde ich in den Mutterschutz gehen. Mein Nachteil ist ja nun, dass ich 80% Mutterschaftsgeld bekomme statt 100, aber das ist kein Problem. Es war auch alles so nicht geplant. Ich würde meinen AG gerne jetzt informieren, da ich denke, dass es einfacher ist den Dienstplan komplett ohne mich zu schreiben, als nachher meine geplanten Dienste alle zu ersetzen. Oder sollte ich noch die 27 Tage warten bis meine EZ um ist und es dann sagen? Hat irgendetwas einen Vor- oder Nachteil für mich? LG Hasenmami
Hallo, 1. 80 % in der EZ geht sowieso nicht, höchstens 75 % (bei einer 40 Stunden Woche). 2. Sie haben Anspruch auf den rbeitsplatz, Ihr AG kann nicht bestimmen, dass Sie wieder in EZ gehen. Sie können auch die Schwangerschaft mitteilen, damit er besser planen kann. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, kann dein AG nicht. Aber ich würde dem mal sagen das er sich jetzt dafür bei der PDL bedanken kann. Das er auch bei den Antrag auf TZ innerhalb der EZ nichts hätte gegen machen können musst du ihm ja nicht sagen. Den wenn du in deiner ersten Meldung für die EZ direkt rein geschrieben hast das du nach einem Jahr in TZ wieder kommst, dem nicht widersprochen wurde, dann könnte der AG auch jetzt nichts mehr dran ändern. Er hätte damals bei der erste Meldung begründen müssen warum dein Job in TZ nicht möglich wäre. Hat er nicht, damit galt die als genehmigt. Dieses hin und her zum Jahreswechsel war also in vielfacher Hinsicht schon rechtswidrig. Das würde ich dem Chef auch so stecken, denn immerhin kostet dich das jetzt das höhere Mutterschaftsgeld. Du hättest das nie unterschreiben sollen sondern wärst besser direkt eine Etage höher gegangen. Den wie die PDL schon gesagt hat, gutes Pflegepersonal wird gesucht.
Hasenmami89
Hallo Felica, Danke für deine Antwort. Denkst du denn es macht einen Unterschied, ob ich es jetzt schon sage (hab ja noch 26Tage EZ) oder sollte ich warten bis ich quasi wieder im Dienst bin (dann läuft ja erstmal mein Resturlaub). Meinst du hat eine der Alternativen Nachteile? Mein Resturlaub im Mai läuft ja auf 100%. Wenn ich direkt ein BV bekomme, dann fällt der Urlaub ja sicher raus oder? Dann müsste ich aber 100% Gehalt bekommen? Und erst ab dem 3.6 dann die 80%? Vielen Dank für deine Hilfe
Felica
Ich würde es zeitnah sagen. Schon alleine weil aktuell alles Personal gebraucht wird und man mit dir rechnet. Vor- oder nachteile hast du dadurch keine. Nur mit einem BV würde ich nicht sicher rechnen sondern Vorsorge treffen falls nicht.
Hasenmami89
Danke für deine erneute Antwort.
Die Kinderbetreuung ist ja so oder so gesichert.
Nur deshalb gehe ich ja auch zurück.
Ich denke aber schon, dass ich ein BV bekomme.
Das kriegen bei uns alle Schwangeren
In der Gefahrenbewertung fallen da soviele Sachen an und Titer fehlen mir auch.
Aber warten wir ab.
Ich helfe sonst auch gerne die 4 Monate aus :)
luvi
Hallo, Hat zwar jetzt nichts mit deiner eigentlichen Frage zu tun - da bin ich bei den anderen Antworten - möchte aber noch was zu deiner geplanten Teilzeit in Elternzeit sagen. Die PDL hatte Recht. 80% Arbeit in Elternzeit ist nicht möglich, wenn man bei Vollzeit von 40 Stunden pro Woche ausgeht. Das wären sonst 32 Stunden pro Woche gewesen, in der Elternzeit sind höchstens 30 erlaubt. Vielleicht meinte sie deshalb, dass das nicht geht. Auch dein Vollzeit Urlaub wäre in Elternzeit nicht möglich gewesen, da 40 Stunden. LG luvi
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