Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Arbeitgeber das BV widerrufen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann der Arbeitgeber das BV widerrufen

Francy90

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Guten Tag Frau Bader, Erneut frage ich Sie um Rat. Ich arbeite in einem Hotel im Service, bin aber seit diesem Monat im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Nun ist momentan Personalmangel, da einige krank geworden sind. Kann mein Arbeitgeber das BV widerrufen und mich doch im Service einteilen? Dazu muss ich sagen, dass meine FÄ ausdrücklich gesagt hat, dass ich nicht mehr im Service bzw mit Gästen arbeiten darf, da ich eine Risikoschwangerschaft habe. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wurde das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber oder vom Frauenarzt ausgesprochen? Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot widerrufen, wenn die Tätigkeit, die auszuüben ist, keine Gefahr für Mutter und Kind darstellen. Hierbei ist aber abzugrenzen, was mir im Moment anhand Ihrer Angaben nicht möglich ist, ob die gesundheitlichen Probleme im Vordergrund stehen, dann muss Ihr Frauenarzt Sie krankschreiben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wer hat denn das BV ausgesprochen? Grundsätzlich darf er das, ja. Aber die neue Beschäftigung muss natürlich den mutterschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und darf dich keiner Gefährdung aussetzen. Wenn er sagt, dass wäre gegeben, du das aber nicht so siehst, müsstest du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.


Francy90

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Hallo Frau Bader, Danke für Ihre schnelle Antwort. Das BV wurde von Juli bis Ende August vom Arzt ausgesprochen und dann vom Arbeitgeber weiter geführt, ab September. Der Arbeitgeber hat so entschieden, da er den Anforderungen vom Arzt nicht gerecht werden kann und mich vor einer möglichen Infektion mit dem Virus schützen möchte. Ich denke es ist unwahrscheinlich, dass er mich zurück holen wird, aber ich wollte nur gerne wissen, ob die Möglichkeit besteht oder ihm das rechtlich verboten ist. Liebe Grüße


Dojii

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Wenn er eine Stelle hat (oder neu geschaffen hat), die dem Mutterschutz entspricht und dich gefahrlos arbeiten lässt, dann muss (!) er dich sogar zurückholen. Da hat er keine Wahl. Ein BV darf nur dann ausgesprochen werden, wenn es keine andere Lösung mehr gibt. Sozusagen die Notlösung.


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