Mitglied inaktiv
Guten Morgen liebe Frau Bader, ich habe noch ein kleines Anliegen. Meine Tochter wird im April 1 Jahr, Elternzeit hatte ich nach der Geburt für 1 Jahr angemeldet. Nun bin ich wieder schwanger und möchte wie geplant im April wieder arbeiten gehen. Kann mein AG von mir verlangen meine Elternzeit zu verlängern? Weil das für mich doch negativ wäre, da ich kein Geld bekommen würde ?!? Oder muss er mir trotz SS meinen alten Arbeitsplatz Vollzeit wieder zur Verfügung stellen? Vielen Dank und liebe Grüsse
Hallo, er muss den alten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wie weit bist Du denn und wann wolltest Du es ihm sagen ? Wenn Du noch am Anfang bist, dann würde ich erstmal gar nix sagen und im April beginnen. Wenn ihr Euch auf das eine jahr Elternzeit geeinigt habt, dann müsste er Dir Deinen alten Job wieder zur Verfügung stellen. Teilzeit darf er nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Alles Gute
Mitglied inaktiv
ich habe das 1 Jahr Elternzeit schriftlich beantragt. Dachte nur, es wäre fairer wenn er es vorher schon weiß, da ich bei meiner letzten SS in ein BV gegangen bin und dies bei der jetzigen SS event. auch wieder ansteht, da mein Job sehr anstrengend und stressig ist. Wie ist die Rechtslage? Er kann doch nicht bestimmen, dass ich meine Elternzeit verlängere nur weil ich wieder schwanger bin oder? Viele Grüsse
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Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
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Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
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