Lena234
Hallo, ich habe mich von dem Kindsvater bereit in der Schwangerschaft getrennt. Till ist jetzt fast 10 Monate alt, es gibt eine gerichtliche Anordnung für begleiteten Umgang, damit ein Kontakt angebahnt werden soll. Es fanden bisher drei Termine statt. Jedes Mal hat mein Sohn stark gefremdelt und geweint. Nach den Terminen zeigte er sich verändert, klammerte sich sehr an mich, ließ sich nicht ablegen, schrie nachts deutlich mehr und hatte ein größeres Schlafbedürfnis. Für mich sind das deutliche Zeichen, dass es für ihn ein enormer Stress ist, was in diesem Alter für die Entwicklung sehr schädlich ist. Ich habe mich belesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass vor Ende der Fremdelphase bis 18 Monate nicht damit zu rechnen ist, dass Till sich daran gewöhnt, von mir, seiner Hauptbezugsperson getrennt und mit fremden Menschen zusammen zu sein. Ist es möglich in so einem Fall, zum Schutz des Kindes, den Umgang erst nach dem 18. Lebensmonat fortzusetzen? Ich danke für Ihre Antwort.
Hallo, es gibt einen gerichtlichen Beschluss zum Umgang. Das bedeutet, dass das Familiengericht, das Jugendamt und im Normalfall eine Verfahrensbeiständin für das Kind beteiligt gewesen sind. diese alle haben im Kindeswohl eine Umgangsregelung getroffen. Nein, eine derartige Regelung können Sie nicht aufheben, und schon gar nicht einseitig. Sollten Sie erneut zum Gericht gehen und das Verhalten Ihres Sohnes schildern, sage ich Ihnen ganz ehrlich, dass Sie damit rechnen müssen, dass das Gericht Ihnen die Schuld an dem Verhalten des Kindes gibt. Kinder haben auch in diesem Alter schon eine sehr feine Antenne und bemerken, wenn die Mutter nicht hinter dem Umgang steht. Sie haben noch 17 Jahre Umgang vor sich, es es im Interesse aller, wenn Sie dem positiver gegenüberstehen. Liebe Grüße NB
cube
Gegenfrage: meinst du, dass ein Kind weniger fremdelt, wenn es jemanden praktisch gar nicht mehr kennt, weil man Monate hat verstreichen lassen , ohne einen Kontakt zu ermöglichen? Der Umgang soll doch genau dem dienen, dass EUER Sohn sich an den Vater gewöhnen kann und nicht erst irgendwann einen völlig fremden Menschen als Vater präsentiert bekommt. Nein, ich denke nicht, dass du mit dieser Begründung den Umgang mal eben 8 Monate aussetzen kannst. Zumal dieser auch noch begleitet stattfindet.
misses-cat
Habe 8ch durch bei meinem 3 kind, nein das wird nicht gehen ausser der vater verliert das interesse
Lena234
Bisher gab es keinen Kontakt, da der Erzeuger das bisher nicht wollte. Er hat kein Interesse am Kind. Er sagte mir aber ganz deutlich " wenn du von mir Unterhalt verlangst, klage ich mir alle Rechte ein und mach dir das Leben zur Hölle". Ja so ein charmanter Typ ist das. Als er erfuhr, dass es kein Mädchen wie von ihm gewünscht wird, wollte er nichts mehr vom Kind wissen. Ich habe grundsätzlich nichts gegen den Kontakt, weil ich genug Menschen kenne, die spätestens in der Pubertät sehr darunter gelitten haben, einen Elternteil gar nicht zu kennen. Auch wenn derjenige kein gutes Vorbild sein kann, gehört dieser Mensch ja einfach von Natur aus zum Leben des Kindes dazu. Ich erziehe meine Kinder bedürfnis - und bindungsorientiert und würde in anderen Situationen wie Kitaeingewöhnung, Spieltreff mit anderen etc auf jeden Fall immer auf die Signale meines Kindes eingehen und die Ursache des Schreiens und Weinens zu finden und wenn möglich die Situation anzupassen. Das möchte ich auch jetzt bei dem begleiteten Umgang. Kinder dürfen natürlich auch lernen, selbst mit Stress umzugehen. In diesem zarten Alter steht aber noch die Entwicklung und Festigung des Urvertrauens im Vordergrund und daher ist mein Gedanke, im Sinne des Kindeswohls auf die Signale einzugehen. Es ist keine einfache Situation. Die Vater Kind Bindung würde natürlich warten müssen aber ich sehe nicht, dass ein Schaden entstehen würde. Im Gegenteil. Wenn Till in wenigen Monaten einige Entwicklungsschritte weiter ist, wird er viel mehr Freude an einer neuen Bezugsperson haben können als jetzt.
Neverland
Kurz und knapp - nein Aber wenn du das ganze weiterhin behinderst, wird dir das negativ ausgelegt. Das mit den 18 Monaten ist Blödsinn, mit solchen Dingen machst du dich lächerlich wenn du damit kommst.
Neverland
Schau, Du hast den begleiteten Umgang gewollt, gehe ich mal von aus. wenn Vater kein Interesse an dem Kind hat, umso verwunderlicher. Der findet nun mit langen Pausen dazwischen statt - extrem ungünstig. Einfacher für das Kind wäre gewesen, wenn es den Vater von Anfang an immer wieder gesehen hätte, idealerweise so 3-5mal die Woche, Muss dann ja nur kurz sein, 30-60min, zB für einen kurzen Spaziergang, zur Fütterung, um dem Kind abends eine Geschichte vorzulesen. Ist nun nicht so, also wird es jetzt umständlicher für das Kind. Warum und weshalb ist da egal.
Lena234
Der Umgang wird von mir durch nichts behindert. Im Gegenteil. Gemeinsam mit der Umgangsbegleiterin suche ich ständig nach Möglichkeiten, die Situation für Till zu erleichtern. Das Sorgerecht liegt nur bei mir und damit auch die gesamte Verantwortung für Tills Wohlergehen. Es ist niemals lächerlich, sich Gedanken zum Entwicklungsstand des eigenen Kindes zu machen. Im Gegenteil. Wer den Entwicklungsstand des Kindes, seine altersspezifischen und individuellen Signale ignoriert, vernachlässigt das Kind doch eindeutig.
Lena234
Nach der Geburt hatte ich den Kindsvater eingeladen. Er hat kein Wort gesprochen, auf meine Fragen nicht geantwortet und seinen Sohn überhaupt nicht angeguckt. Dann ist er plötzlich aufgesprungen und hat uns angeschrien, wie von Sinnen. Ich habe dann sogar noch einen zweiten Versuch gestartet, wobei ich nicht gleich zur Tür kommen konnte, weil ich Till gestillt habe. Er ist wütend geworden, hat im Treppenhaus herum geschrien und meinte, dadrin wäre gar nicht sein Kind und lauter seltsame paranoide Gedanken. Da war klar, dass ein Umgang nur begleitet geht. Er hat sich erst monatelang geweigert die Vaterschaft überhaupt anzuerkennen. Mein Anwalt hat ihm dann Beine gemacht und irgendwann kam es endlich zu einem Termin beim Jugendamt. Da war dann eigentlich schon alles besprochen zwecks begleiteten Umgang, da flog ein Brief ins Haus, ich würde den Umgang verhindern und solle dann und dann vor Gericht erscheinen. Ich war völlig fassungslos über diese Unterstellung, weil ja gerade das Gegenteil der Fall war. Die Damen vom Jugendamt waren auch reichlich verwundert über sein Verhalten und haben ihm noch davon abgeraten. Diese ganze Verzögerung hat er sich selbst zuzuschreiben, es ist jetzt wie es ist. Till ist in der Zwischenzeit in einer liebevollen Familie wunderbar herangewachsen. Natürlich sollen Väter und Kinder ihre Rechte auf Kontakt bekommen. Aber in jeder Situation gleich reflexhaft zu rufen " aber die Rechte der Väter" geht doch leider oft auf Kosten der Kinder, die in dem Alter noch nicht angehört werden und den Müttern wird in der Sache offenbar pauschal die Urteilsfähigkeit abgesprochen. Hier läuft doch was verkehrt, wenn man das Thema nicht mal wenigstens ansprechen darf.
Succero
Aussetzen können wirst du es nicht. Die wichtigste Frage ist doch weshalb Till davon so gestresst ist. Was passiert beim Umgang? Vielleicht macht es auch Sinn zu schauen ob der Umgang dich etwa stresst und sich dein Stress über dein Verhalten überträgt? Ist nicht böse gemeint - nur ein Gedankenanstoss.
Lena234
Ja natürlich ist der Umgang Stress für mich. Als Schwangere trennt sich ja niemand so aus Spaß. Und die Monate danach waren geprägt von Stalking, Drohungen und Belästigung. Mir wurde geraten, ein Kontaktverbot zu erwirken aber ich habe aus Angst vor darauf noch extremeren Attacken darauf verzichtet, was rückblickend auf jeden Fall ein Fehler war. Unsere Situation lässt sich nicht schön reden. Das hat aber mit unserem Kind nur insofern zu tun, dass es in diese Situation hinein geboren wurde. Nur weil er keine idealen Startbedingungen hat ( inklusive der völlig zerrütteten Elternbeziehung), heißt das doch nicht , dass ich als Mutter nun nicht mehr versuchen kann, ihm eine bestmögliche Begleitung in seinem Leben zu geben. Gerade wenn die Ausgangssituation schwierig ist, sollte doch alles getan werden, um das auszugleichen.
Julisa
Nein, ich denke nicht dass du mit deinen Argumenten den begleiteten Umgang verschieben kannst. Ich würde auch Folgendes bedenken: Du schreibst selbst, dass du NOCH das alleinige Sorgerecht hast, dein EX kann jeder Zeit das gemeinsame Sorgerecht beantragen und wird es mit über 90 %iger Wahrscheinlichkeit dann auch bekommen, das würde ich an deiner Stelle nicht heraus fordern. Genau das würdest du tun wenn du jetzt versuchst den Kontakt zu unterbinden. Versteh mich bitte nicht falsch, das ist Alles nur rein sachlich gesehen. Ich verstehe, dass diese Umgangstage dich stressen, genau diesen Stress spürt auch dein Sohn und ist dann natürlich ebenfalls gestresst. Versuche diese Termine mit soviel Ruhe und Gelassenheit wie möglich anzugehen, nur so wirst du deinem Kleinen helfen können das Ganze auch gelassener zu erleben. Im schlimmsten Fall wird man dir anraten deinen Jungen von einer neutralen Person beim Umgang abzugeben weil man eben DIch und deine Einstellung zum Umgang als Problem sieht. Die Situation ist nicht einfach aber du kannst dein Kind jetzt nur mit eigener Souveränität stärken, am Umgangsrecht des Vaters werden deine genannten Gründe Nichts ändern. Alles Gute und starke Nerven weiterhin.
Berlin!
Klare, juristische Antwort: Natürlich kann man auch begleiteten Umgang aussetzen, wenn es Gründe gibt, die zum Aussetzen berechtigen und das auch so festgestellt wurde (zB Beschluss des FamG etc.). Solche Gründe sind vorliegend nicht erkennbar.
Lena234
Hallo, danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig: es gibt keine Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob der Umgang dem Kindeswohl entspricht? Zum Zeitpunkt der Festlegung gab es ja keine Anhaltspunkte, an denen man das hätte festmachen können. Jetzt schon. Und wenn ich das Gericht um so eine Prüfung bitten würde, würde man automatisch mir die Schuld geben dass mein Kind sich unwohl fühlt, statt alle Umstände zu prüfen? Weil man davon ausgeht, dass alles perfekt ist, aber die Mutter macht alles falsch? Ich darf mich also nicht für bessere Bedingungen für mein Kind einsetzen, da gerade das ein schlechtes Licht auf mich wirft? Ich bin ehrlich entsetzt und traurig. Es ist traurig, wie hartnäckig hier Vorurteile und Diskriminierung herrschen. Ich liebe mein Kind und möchte nur sein bestes. Dazu gehört natürlich auch ein Kontakt zum Vater. Und zwar ein Kontakt, der für mein Kind positiv ist und nicht zur Belastung wird. Davon hat weder das Kind, noch der Vater, noch habe ich etwas davon. Durch diese festgefahrene und verbreitete Vorstellung, eine Mutter könne ihrem Expartner ja nur böse sein und alles, einschließlich der Gesundheit des eigenen Kindes, aufs Spiel setzen, nur um ihm zu schaden, dadurch verhindert dieses System, dass aus Trennungskindern glückliche Kinder werden. Muss denn immer einer der Böse sein? Können Sie sich denn gar nicht für die Idee öffnen, dass es Eltern einfach nur um das Kind geht und nicht darum, irgendwem eins reinzuwürgen?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine seit kurzem Ex-Schwiegermutter und ich liegen in einem unbeschreiblichen schweren Streit. Auch hat sie es geschafft das ich mich von meinem Partner getrennt habe. Nun geht es um das übliche nach einer Trennung wenn man zusammen ein Kind hat. Vor ca 1 Jahr habe ich gesagt ich will nicht das diese Frau meinem Kind ...
Hallo, meine Tochter 7 Jahre war 1 Woche beim Vater zum Umgang. Beim Umgang kam es zu einem Reitunfall, was Perser erstmal passieren kann. Der Vater informierte mich jedoch nicht darüber und ging auch nicht zum Arzt, obwohl meine Tochter über Schmerzen klagte,Tage lang. Nun war ich heute beim Kinderarzt, da sie immer noch Schmerzen hat. Es gab ein ...
Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...
Hallo Fr. Bader, zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc. Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...
Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr. Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...
Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
Der Vater meiner Tochter möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen. Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen. Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...
Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...