Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Arbeitgeber Gesetz zur Elternzeit durch Betriebsvereinbarung ignorieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann Arbeitgeber Gesetz zur Elternzeit durch Betriebsvereinbarung ignorieren?

mobi83

Beitrag melden

Guten Tag, laut Gesetz kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch doch nur für die Monate um 1/12 reduzieren, in denen volle Elternzeit besteht. Wenn der Mutterschutz mitten im Monat endet so kann doch dieser Monat nicht abgezogen werden. Mein Arbeitgeber sagt nun, dass auf Grund einer Betriebsvereinbarung halbe Monate grundsätzlich beim Urlaubsanspruch nicht berücksichtigt werden und somit für den Monat in dem der Mutterschutz endet kein Urlaubsanspruch besteht. Darf er das? Danke für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, das kann der Arbeitgeber nicht. In der Normenhierarchie steht das Gesetz über der Betriebsvereinbarung. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Dein AG macht einen Denkfehler! Die Betriebsvereinbarung regelt quasi die Entstehung von Urlaub (den Anspruch auf Urlaub). Der Anspruch auf soundsoviel Urlaub entsteht zB durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wenn man also mitten im Jahr mit dem Job anfängt oder aufhört, wird so der Anspruch auf Urlaub ermittelt. Durch die Elternzeit kann dein Anspruch auf Urlaub nun "gekürzt" werden. Das wird durch das BEEG geregelt. Ein GESETZ steht über einer Betriebsvereinbarung! Das BEEG besagt, endet deine Elternzeit zB am 28.08., dann bist du nicht den ganzen August in Elternzeit, also kann der Urlaub nicht für August gekürzt werden (sondern nur für Jan-Jul). Also hat dein AG den Urlaub auch für den halben Monat Elternzeit/Arbeit voll zu gewähren! Die Betriebsvereinbarung kann aber regeln: Bekommst du von August bis Dez noch 13,3 Tage - wird auf 13 gekürzt oder auch du bekommst dann 13 Tage Urlaub und den Rest von 0,3 Tagen als Stundenguthaben. Gruß Sabine


mobi83

Beitrag melden

Hallo Sabine, also es gibt tatsächlich eine Betriebsvereinbarung, die regelt, dass man für halbe Monate keinen Urlaub bekommt. Da ich ja nur den halben August in Mutterschutz bin versuchen die das jetzt auch anzuwenden. Aber wenn du dir sicher bist, dass Gesetz nicht durch Betriebsvereinbarung umgangen werden kann dürften sie das ja nicht. Problem an der Sache ist: die beschäftigen eine große Rechtsabteilung- also David gegen Goliath...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...

Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc ...

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf ...

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...

Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...