Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann AG nach EZ d. AN in andere Abteilung versetzen, die nicht Qualifikation ent

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann AG nach EZ d. AN in andere Abteilung versetzen, die nicht Qualifikation ent

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Sehr geehrte Frau Bader, der AG hat mir gesagt, er wusste ja nicht wann ich wieder komme und musste jemanden einstellen. Icbh hatte aber Elternzeit ein Jahr beantragt und gesagt, dass ich ab 14.06.12 wieder arbeite und dies wird jetzt auch so sein. Er wusste doch dass und wann ich wieder komme. Mein Arbeitsplatz ist nicht mehr frei und ich soll in eine andere Abteilung, die fachlich nichts mit meinem vorherigen Arbeitsplatz zu tun hat. Zwar Bürotätigkeit aber anderes Fachgebiet, kann er das machen für das gleiche mikrige Geld wie vorher? Da viele gegangen sind und vor allem in der neuen Abteilung, wollen sie mich da haben, damit ich die fehlenden Leute ersetze, können die das? Der Arbeitsplatz den sie mir anbieten ist nicht gleichwertig, oder? (vorher Rechtsanwaltsfachangestellte, Marken) und jetzt soll ich Patentanwaltsfachangestellten arbeiten (PAtente) machen. Für das gleiche Geld wie als RaFa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihnen steht der gleiche Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit zu, bezüglich der Berufsausschreibung lesen Sie bitte in Ihrem Vertrag. Liebe Grüße, NB


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