Tatinka801
Guten Abend! Wir haben eine sehr belastende Situation mit dem Jugendamt! Heute kam ein erneutes Schreiben,in dem dieses uns nach Paragraph blabla zum Umzug zwingen könnte!!Es ist der Wahnsinn!Mein Partner hat 2 Kinder aus voriger Beziehung,für die er Unterhalt zahlt und die alle 2 Wochen regelmäßig bei uns sind!Vor 1 Jahr sind wir umgezogen,um 1.näher bei den Kindern zu sein, 2. den Kindern ein eigenes Zimmer zu bieten und 3.näher bei der Arbeit zu wohnen!!!!All das haben wir bedacht und mein Partner hatte noch NIE vorher einen so kurzen Arbeitsweg!Und trotzdem wollen die nun,das wir 15km zur Arbeitstätte in die Stadt ziehen,was auch wieder weiter weg von seinen Kindern ist!!!Das ist alles so ein Schmarrn!!!Ich bin nun im 5.Monat schwanger und aufgrund des 3. Unterhaltkindes liegt die ganze Begründung von denen!!! Oder aber auch solle er sich einen Nebenjob besorgen und am Wochenende was dazu verdienen! Punkt 1. am Wochenende sind die Kinder da und Punkt 2 ,wie das Jugendamt weiß,arbeitet er in der Gastronomie und die dazugehörigen Arbeitszeiten sind bekannt!!! Ich verstehe das alles nicht mehr! Ich hoffe Sie können helfen,vielen Dank,mit freundlichen Grüßen Tatinka801
Hallo, haben Sie denn die oben genannten Fakten alle mitgeteilt? Auch Ihre Schwangerschaft? Liebe Grüße NB
Pamo
Wie begründet das Jugendamt die Aufforderung zum Umzug 15 km näher an die Arbeitsstätte? Geht es gar um eine Erhöhung seines Einkommens, damit er seine Unterhaltspflichten erfüllen kann?
Tatinka801
Wortlaut desSchreibens: Hinsichtlich der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Arbeitsplatz teile ich Ihnen mit,dass unterhaltsberechtlich durchaus von einem Verpflichten ein Umzug verlangt werden kann um die berufsbedingten Fahrtkosten zu reduzieren.Im Hinblick darauf,das auch Ihre Lebensgefährtin zuletzt beruflich regelmäßig in FL gebunden war,sind auch keine Ausschlussgründe ersichtlich.(Ich arbeite dort aber jetzt nicht mehr und vorher konnten wir sogar zusammen fahren,also keine doppelten Kosten!! ) Richtig ist,dass Ihr jetziger Arbeitsweg erheblich kürzer als in den vorangegangenen Zeiträumen ist. Jedoch ist auch diese Entfernung im Hinblick auf eine erneute Unterhaltsverpflichtung nicht mehr akzeptabel. Hierbei sind soziarechtliche Vorschriften unerheblich...
Tatinka801
...im Hinblick auf die weitere Unterhaltsverpflichtung...ja das wissen die und das ist ja anscheinend auch das Problem!
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