Sehr geehrte Frau Bader, meine Freundin hat die Pflegschaft über ihre Enkelin und erhält ab demnächst Pflegegeld. Zudem hat sie bis vor Kurzem freiwillig die Hilfe der Jugendamtmitarbeiter in Anspruch genommen. Nun möchte das zuständige Jugendamt ihren Umzug erzwingen und haben ihr eine Frist gesetzt. Zur Begründung: Der angeblich schlechte Ruf des Hauses, der von vor Jahren stammt und nicht mehr gerechtfertigt ist, schade dem Kind. Darf das Jugendamt so etwas und welche Schritte seitens des Amtes erwarten sie? Vielen Dank, Thomas Auler
von Thomas Auler am 01.05.2014, 11:46