Thomas Auler
Sehr geehrte Frau Bader, meine Freundin hat die Pflegschaft über ihre Enkelin und erhält ab demnächst Pflegegeld. Zudem hat sie bis vor Kurzem freiwillig die Hilfe der Jugendamtmitarbeiter in Anspruch genommen. Nun möchte das zuständige Jugendamt ihren Umzug erzwingen und haben ihr eine Frist gesetzt. Zur Begründung: Der angeblich schlechte Ruf des Hauses, der von vor Jahren stammt und nicht mehr gerechtfertigt ist, schade dem Kind. Darf das Jugendamt so etwas und welche Schritte seitens des Amtes erwarten sie? Vielen Dank, Thomas Auler
Hallo, da muss aber schon sehr viel vorgefallen sein, um jemand zum Umzug aufzufordern. Im schlimmsten Fall droht Kindeswohlgefährdung und das Kind wird in einer anderen Pflegefamilie untergebracht. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sehr das Sie mir weiter Hefen können da ich echt am Ende bin. Die Situation ist folgende. Ich bin seit Dezember 2016 mit meiner Frau verheiratet und wir erwarten im März unsere gemeinsame Tochter. Meine Frau hat 5 Kinder aus erster Ehe die allerdings alle nicht bei Ihr Leben. Es wurde vom Gericht ein Gutachten ...
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Guten Abend Frau Bader Heute wurde uns unser kleiner Schatz der am 13.01 weggenommen weil das Jugendamt Angst hat das der kleine unter mir stirbt weil ich den kleinen nicht immer das Bett richtig trocken gelegt habe und weil ich ihn abends eingepukt mit Fläschchen ins Bett gelegt habe seitlich das er sicher einschläft weil es einfach nicht geklapp ...
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