Polizeimaus
Guten Morgen ...
Ich bin jetzt seit März 19
10 Jahre im Betrieb
Bei uns in der Firma gibt es auch immer was zum 10 jährigen Jubiläum... da ich aber seit 2016 in Elternzeit bin (2 Kinder je 2 Jahre)
Ist die Frage ob mir auch eine Jubiläumsprämie
(bei uns Gutschein) zusteht ...???
ALLE bekommen was ; ich bisher nicht !!!
Wo kann ich das nachlesen
Ich weiß das die Elternzeit in die Betriebszugehörigkeit mit dazu zählt ...
Würde mich freuen über ne Antwort
DANKE SCHON MAL
Hallo, wesentliche Frage ist, auf welcher grundlage das Jubiläumsgeld gezahlt wird und ob die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Ist es zB TV, muss es auch in der EZ gezahlt werden. Liebe Grüße NB
Polizeimaus
Das kam als Antwort vom Betriebsrat !!! Daraus werde ich aber nicht schlau... Der Manteltarifvertrag vom 01.05.2013 zwischen Unternehmerverband Einzelhandel e.V. sowie dem Arbeitgeberverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachsen e.V. und ver.di Niedersachsen - Bremen jedenfalls sagt unter Punkt 2.4 folgendes: Während des Elternurlaubes ruht das Arbeitsverhältnis. Nach näherer Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange kann auf Wunsch des Arbeitnehmers anstelle einer vollen Beurlaubung eine teilweise Beurlaubung (Teilzeitbeschäftigung) erfolgen. Der Zeitraum des Elternurlaubes wird auf die Berufs-und Tätigkeitsjahre angerechnet, nicht jedoch auf die Betriebszugehörigkeit. Weitergehende Ansprüche auf tarifliche oder betriebliche Leistungen bestehen nicht. Zwar ist das Unternehmen nicht mehr im Tarifverband, doch der Manteltarif dient vielfach als Grundlage. Das wäre hier zu hinterfragen. In unserer Betriebsordnung, die jeder AN mit dem Arbeitsvertrag erhält, steht unter § IV Arbeitsentgelt unter anderem: Gratifikationen, Jahrestantiemen oder sonstige Sonderzahlungen sind jederzeit widerrufliche, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers., auf die auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Was soll das bedeuten ???
Polizeimaus
Das kam als Antwort vom Betriebsrat !!! Daraus werde ich aber nicht schlau... Der Manteltarifvertrag vom 01.05.2013 zwischen Unternehmerverband Einzelhandel e.V. sowie dem Arbeitgeberverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachsen e.V. und ver.di Niedersachsen - Bremen jedenfalls sagt unter Punkt 2.4 folgendes: Während des Elternurlaubes ruht das Arbeitsverhältnis. Nach näherer Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange kann auf Wunsch des Arbeitnehmers anstelle einer vollen Beurlaubung eine teilweise Beurlaubung (Teilzeitbeschäftigung) erfolgen. Der Zeitraum des Elternurlaubes wird auf die Berufs-und Tätigkeitsjahre angerechnet, nicht jedoch auf die Betriebszugehörigkeit. Weitergehende Ansprüche auf tarifliche oder betriebliche Leistungen bestehen nicht. Zwar ist das Unternehmen nicht mehr im Tarifverband, doch der Manteltarif dient vielfach als Grundlage. Das wäre hier zu hinterfragen. In unserer Betriebsordnung, die jeder AN mit dem Arbeitsvertrag erhält, steht unter § IV Arbeitsentgelt unter anderem: Gratifikationen, Jahrestantiemen oder sonstige Sonderzahlungen sind jederzeit widerrufliche, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers., auf die auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Was soll das bedeuten ???
SumSum076
Es bedeutet: Gratifikationen oder sonstige Sonderzahlungen (wie Gutscheine zum Jubiläum) sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Auf die kein Anspruch besteht. Wenn er sie nicht freiwillig zahlt, bekommst du sie eben nicht. Gruß Sabine
malini
In deinem Zitat steht dich drin, dass die EZ bei der Betriebszugehörigkeit nicht mitzählt. Was genau verstehst du da nicht?
Polizeimaus
@ Malini Das ist Gesetz mit der betriebszugehörigkeit Und da zählt Elternzeit mit rein !!! Lg
cube
Die Elternzeit zählt zwar zur Betriebszugehörigkeit bzgl. der Dauer des Arbeitsverhältnisses - bzgl. Sonderzahlungen/Zusatzzahlungen darf sie aber gemäß BAG ausgeklammert werden. Hier zählt die Zeit, in der du wirklich gearbeitet hast und dich zB auch entsprechen weiterentwickelt oder fortgebildet hast. Also nein, du hast keinen Anspruch - so, wie es eben auch offenbar in deinem Vertrag ausgeführt wird. Aber abgesehen davon: kann es sein, dass du mit deinem AG eh nicht besonders gut stehst? Wolltest du nicht eh am liebsten noch während der EZ kündigen? Ich verstehe vollkommen, das man Dinge einfordert, auf die man Anrecht hat, auch wenn man kündigen will. Ich würde mir aber langsam mal überlegen, welche Kämpfe und Aufregungen sich wirklich lohnen, wenn ich eh weg will.
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