Frage:
Jobwechsel, evtl schwanger
Sehr geehrte Frau Bader,
momentan bin ich noch in Elternzeit, das Kind wird bald 3 und ich bin auf der Suche nach einem neuen Job, da die Arbeitsbedingungen beim alten AG mit Kind einfach nicht passen. Ich bin in einem Job tätig, wo ich sofort bis mindestens zur 21.SSW Beschäftigungsverbot bekomme.
Nun bin ich eventuell erneut schwanger. Der neue Job wäre ab 1.4. Falls ich nicht schwanger bin, so bräuchte ich diesen Job.
Wenn ich nun den Vertrag unterschreibe und tatsächlich schwanger wäre, könnte ich den Job nicht antreten. Soll ich vorsichtshalber keinen Vertrag unterschreiben? Falls ich unterschreibe und nicht antreten kann, bekomme ich dann ein Gehalt während des BV?
Bei meinem alten AG arbeite ich momentan auf Minijobbasis bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Wäre ich wieder schwanger, würde ich dann dieses Minijobgehat bis zum nächsten Elterngeld weiterbezahlt bekommen, bzw. wie sähe es mit Mutterschaftsgeld, etc. aus? Ich habe einen Vertrag, in dem steht, dass ich in der Elternzeit auf Minijobbasis arbeite und solange der "alte" Vertrag ruht (bin im öffentlichen Dienst).
Vielen DAnk im Voraus für ihre Antwort!LG
von
redrose81
am 20.10.2020, 10:00
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
Hallo,
natürlich können Sie den Vertrag unterschreiben, bei einem evtl. BV gibt es keine Nachteile.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2020
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
also. zum einen entscheidet allein der AG, ob er ersatztätigkeiten für dich hat. Es scheint um fehlende immunitiät gegen ringelröteln zu gehen? Wenn du auf den Job angewiesen bist, unterschreibe den Vertrag. HAst du die Genehmigung vom alten AG oder beginnt der Job NACH der Eltenzeit? du hast kündigungsschutz, soltest du schwanger sein. Ob das fürs Arbeitsklima für dich vertretbar ist, schwanger zu unterschreiben, musst du selbe entscheiden. Aber Bv oder nicht kannst du weder wissen noch mitentscheiden. von daher kannst du ja eh nur so arbeiten, wie das kind betreut ist. denn wenn kein bv kommt, arbeitest du eben bei den ersatztätigkeiten. und ablehnen kannst du diese nicht. das ist so gesetzlich vorgeschrieben, dass der AG alles prüft und das bv nur ausstellt, wenn er überhaupt keine möglichkeit hat oder schaffen kann, dich umzusetzen. und bürotätigkeiten, administration, Ablage etc gibt es überall.
von
mellomania
am 20.10.2020, 14:41
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
Dass ich im Büro eingesetzt werden kann, ist mir schon klar und ab dann, wenn der Job losgeht habe ich auch eine Betreuung im Kindergarten. Es geht überhaupt nicht darum, mich mit einem BV ums Arbeiten zu drücken! Generell wäre der Job von den Arbeitszeiten viel besser mit Familie vereinbar von den Arbeitszeiten her.
von
redrose81
am 20.10.2020, 14:49
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
dann ist doch alles klar. wichtig ist, dass der job NACH der elternzeit beginnt, da du ansonsten das einverständnis deines AG benötigst. hast du gekündigt? das muss rechtzeitig passieren, damit du nicht danach bei deinem AG arbeiten musst.
von
mellomania
am 20.10.2020, 14:57
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
Danke erstmal für deine Antwort! Nein, ich habe noch nicht gekündigt, da ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe. Der neue Job fing am 1.4. an, Elternzeit habe ich bis 5.5. Wäre das auch ein Problem, wenn ich rechtzeitig kündige?
von
redrose81
am 20.10.2020, 15:03
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
ja. denn auch wenn du kündigst, besteht das vertragsverhälntnis noch. von daher benötigst du VORHER das einverständnis deines AG. nicht dass er mit einer konvetionalstrafe daherkommt. passieren an sich kann dir nix da die konsequenz die kündigung durch den AG wäre, aber ich würde an deiner stelle auf nummer sicher gehen.
von
mellomania
am 20.10.2020, 15:44
Antwort auf:
Jobwechsel, evtl schwanger
Leichtere Variante, du unterschreibt den neuen Vertrag zum 1.4.21 und kündigst deinen alten dann passend zum 31.03. Dann muss da gar nichts von deinem jetzigen AG genehmigt werden. Auf den monat EZ würde ich dann verzichten. Dann brauchst du auch kein OK vom AG. Theoretisch kannst du die restliche EZ auch später nehmen.
Ob es dann mit dem schwanger werden klappt oder nicht, ob es ein BV gibt oder nicht sind ungelegte Eier. Du planst erst einmal so als wenn du ab dem 1.04 normal arbeitest. Bedenke aber, aktuell arbeitest du nur auf minijob, dein neues EG wird aber anhand des Einkommens in den 12 Monaten vor Geburt gerechnet. Ez spielt da keine Rolle. Lediglich Monate wo du im mutterschutz bis, schwangerschaftdbedingtes Krankengeld und die ersten 14 Monate EG werden zum Verschieben führen. Mit jetzt Minijob und dann TZ wird es also nicht sehr viel EG geben. Besser wäre also TZ und dann möglich viele Stunden und dann erst neue Schwangerschaft für das EG.
von
Felica
am 20.10.2020, 18:23