Bonita111
Hallo Frau Bader, ich bin hin und her gerissen... Ich habe einen Job angeboten bekommen im öffentlichen Dienst, den ich schon immer haben wollte. Allerdings habe ich mich im April (!!!) darauf beworben. Vor 3 Wochen war das Vorstellungsgespräch und gestern kam die Zusage. Die wissen nur noch nicht, dass ich inzwischen in den 10 ssw bin! Wenn ich da anfange, bin ich schon in der 18 ssw! Und dann kommt noch die Probezeit... Was soll ich tun? Annehmen und denen bei Beginn sagen, dass ich schwanger bin? Oder verzichten? Der Job ist unbefristet, mein Job, den ich jetzt, habe ist nur noch ein Jahr vertraglich gültig. Ich stecke in einer Zwickmühle... Viele Grüße Bonita
Hallo, ich würde annehmen und den Mund halten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das ist hier ist eine Rechtsberatung. Rechtlich gesehen, kannst du in der Probezeit als Schwangere nicht gekündigt werden. Du brauchst aber eine Lebensberatung. Es ist ein sehr ungünstiger Zeitpunkt, in der 18. SSW in einen neuen Job einzusteigen, denn die Schwangerschaft kostet ja schon zusätzliche Kraft und es wird den Chef nicht freuen, wenn du sofort wieder ausfällst nachdem er dich gerade eingearbeitet hat und dich auch braucht. Ich würde ihm die Karten auf den Tisch legen, bevor ich den Vertrag unterschreibe. Wenn er dich trotzdem nimmt, weiß er worauf er sich einläßt.
Mitglied inaktiv
Hallo, nimmt den Job auf jeden Fall an. Außer Du dürftest wegen der Schwangerschaft in ihm nicht arbeiten (z.B. als Op - Schwester). Ansonsten unterschreib den Vertrag und teile im Anschluss mit, dass Du schwanger bist. Die Probezeit wird übrigens nicht wegen der Schwangerschaft verlängert (auch nicht durch Elternzeit unterbrochen). Nach 6 Monaten ist sie bestanden.
Bonita111
Hm, das sind ja jetzt zwei verschiedene Antworten... Also, ausfallen würde ich definitiv nicht, ich habe keinerlei Schwangerschaftsbeschwerden... So kann ich auf jeden Fall bis zum Mutterschutz arbeiten... Und annehmen würde ich ja, weil ich hinter der Elternzeit ja einen gefestigten Job hätte. Nicht wie jetzt zeitlich befristet...
Mitglied inaktiv
Ich würde ihn auch annehmen. Mal ehrlich, Du hast dich im APRIL !!! darauf beworben. Jetzt erst melden die sich. Du hast keinerlei Beschwerden, bist "nur" schwanger und wer weiß was noch kommt. Probezeit ist eh einerlei. Sobald du unterschrieben hast bist Du so einfach nicht mehr kündbar. Die gilt dann als bestanden, zumal du ja noch einige Monate bis zum Mutterschutz hast. Das was eben die unbeständige Komponente ist, ist die Frage wie nimmt der Vorgesetzte das auf, wie die Kollegen. Und wie lange hast Du vor in EZ zu gehen. Und im absoluten Notfall hast Du nichts verloren, da dein befristeter Vertrag eh ja innerhalb des Mutterschutzes (wenn ich richtig gerechnet habe) ausläuft. Klar ist es blöde wenn die neue Kollegin sofort wieder ausfällt. erst recht wenn Du auch noch vor hast die 3 Jahre komplett daheim zu bleiben. Aber wie wäre zB die Überlegung das Du nach dem Jahr EG wenigstens in Teilzeit wieder zurück kommst. Auch innerhalb der EZ ist das ja eine Option. Du kannst auch fair sein deinem potentiellen AG das vor dem Unterschreiben sagen das Du schwanger bist und schauen. Dann würde ich ihm aber auch schon solch konkrete Überlegungen wie Du dir das mit EZ usw vorstellst gleich sicher und bestimmt sagen. So weiß er woran er ist, kann es sich immer noch überlegen und ihr habt beide mit offenen Karten gespielt. ist halt dann die Frage ob Du den Job wirklich bekommst - wobei eine Schwangerschaft offiziell kein Ablehnungsgrund sein darf.
Bonita111
Sehr schön geschrieben! Nach dem Lesen sehe ich das ganz genauso! Ich werde annehmen und mal gucken, was sich ergibt! :-)
Mitglied inaktiv
Du willst also das Angebot annehmen und die Schwangerschaft erst danach bekanntgeben. Das ist dann "all inclusive", die Doppelbelastung, eine mögliche Verstimmung des Chefs, alles auf ausschließlich deine eigene Verantwortung, eine Entscheidung, die du bewußt so gewollt hast. Viel Glück.
Bonita111
Vielen Dank! Liebe Grüße Bonita
Ähnliche Fragen
Hallo zusammen, Ich bin grad dabei mein Job zu wechseln und habe erfahren das ich schwanger bin. Alte Job gekündigt zum Ende Juni. Juli ein Monat Auszeit. Neuer Job beginnt zum ersten August. Bei der ganzen Planung habe ich mit einer Schwangerschaft nicht gerechnet aber ich freue mich riesig. Meine Fragen. 1. der neue Job ist ...
Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich noch in Elternzeit, das Kind wird bald 3 und ich bin auf der Suche nach einem neuen Job, da die Arbeitsbedingungen beim alten AG mit Kind einfach nicht passen. Ich bin in einem Job tätig, wo ich sofort bis mindestens zur 21.SSW Beschäftigungsverbot bekomme. Nun bin ich eventuell erneut schwanger. Der neue ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?