Mitglied inaktiv
Hier noch eine Frage hinterher. Die ARGE hat mir schriftlich ein Jobangebot(geringfügig)mitgeteilt,bei dem ich mich bewerben soll. Das verwundert mich sehr,habe vor 10 Wochen ja meine Tochter bekommen und bin in Elternzeit. Kann ich trotzdem gezwungen werden jetzt schon wieder arbeiten zu gehen?
Hallo, nein! Bis zum 3. Geb. nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Nö, kann Dich keiner zwingen. Mit mir wollten sie 5 Tage !!! nach der Geburt über meine Bewerungssituation sprechen. Dabei habe ich einen Job / Arbeitsvertrag gehabt, war "nur" in Elternzeit und hatte da schon beantragt für die Zeit nach dem Mutterschaftsgeld. Lag denen alles vor. Am besten rufst Du an und stellst das klar. Bei mir waren sie peinlich berührt sag ich mal *ggg*
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Bei denen weiß eh der eine nicht was der andere tut.Lach
Mitglied inaktiv
Nö, da hast Du allerdings Recht :-) Bis mein Sohn 1 Jahr alt war sollte ich mich mit denen 3x über meine Bewerbungssituation unterhalten. Und die hatten sowohl Arbeitsvertrag etc. vorliegen. Bin so froh da weg zu sein, aber für den Übergang war es eine gute Sache. Wichtig ist eben sich zu melden, sonst machen die sonstwas. Und achte auf die Bewilligungszeiträume, die waren mal 6 Monate, dann mal nur 3, was ich erst merkte, als ich ohne Geld dastand . Viel Freude an dem Zwerg !
Mitglied inaktiv
Ja,danke für den Tipp. Reiche bei denen immer alles ein was Sie wollen. Bin da auch nur rein gerutscht,weil ich mich von meinem Mann getrennt hatte und nur einen 400 Euro Job hatte,mit dem ich leider nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten konnte. Nun habe ich ja einen neuen Partner,der Vater meines Babys und hoffe alles wird gut. Lg
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