Mitglied inaktiv
hallo, ich habe einen fünf monate alten sohn und habe mich nun von meinem freund getrennt. wir haben das gemeinsame sorgerecht. aufgrund der vorkommnisse möchte ich aber das alleinige sorgerecht beantragen. wie und wo mache ich das? bin nun für ein paar tage bei meinen eltern untergekommen, brauche aber bald eine eigene kleine wohnung mit kinderzimmer für meinen kleinen. wo muss ich mich da melden und was für untersützung steht mir vom staat zu, solange ich noch nicht arbeiten kann. vielen vielen dank für eure hilfe, weiß gerade nicht weiter ... liebe grüße simone mit andre
Hallo, 1. Das alleinige Sorgerecht bekommen Sie nur, wenn er zustimmt oder es einen wichtigen Grund gibt 2. Beim Sozialmat anfragen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, das gemeinsame Sorgerecht bleibt im Prinzip auch nach einer Trennung erst einmal noch bestehen, wurde mir beim Jugendamt gesagt. Es ist nur schwer rückgängig zu machen, man muss einen Prozess vor dem Familiengericht führen. Dein erster Weg sollte Dich zum Jugendamt führen. Sie können Dich in dieser Angelegenheit beraten, auch über finanzielle Hilfen. Alles Gute! Ingrid
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