Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jemand Erfahrung mit Urlaubsanspruch in Muschu und Beschäftigungsverbot???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jemand Erfahrung mit Urlaubsanspruch in Muschu und Beschäftigungsverbot???

blue_moon210

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Hallo ihr Lieben, steht einem während eines BV und im Mutterschutz auch der volle Urlaub zu? Ich habe gelesen,JA... Und muss der Arbeitgeber diesen nach der Elternzeit (1 Jahr) noch bewilligen,oder verfällt dieser? Bei uns ist das nämlich so geregelt,dass nicht genommener Urlaub normalerweise verfällt...aber wie soll ich den noch in diesem Jahr nehmen,wenn ich ja in Elternzeit gehe und erst nächstes Jahr wieder arbeite??? Geht ja nicht. Habe gelesen,dass rein rechtlich der AG den Urlaub nach der Elternzeit (in dem Jahr, in dem man wieder die Arbeit auf nimmt) genehmigen muss. Richtig? Lg Blue


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin zwar keine "Lieben", aber es ist so: Man erwirbt auch bei BV und Mutterschutz Urlaubsansprüche, diese kann man im Jahr nehmen, in dem die EZ endet u im Folgejahr Liebe Grüsse, NB


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