Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jahressonderzahlung

Frage: Jahressonderzahlung

Vicky167

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Hallo Frau Bader! Ich habe eine Grundsatzfrage zum Thema Jahressonderzahlung im Ö. D. zusammenhängend mit dem Mutterschutz. Vorliegender Fall: Die werdende Mutter arbeitet bis zum 30.06. in Teilzeit. Ab dem 01.07. arbeitet sie wieder Vollzeit. Ab dem 06.07. beginnt die achtwöchige Mutterschutzfrist. Wie verhält es sich nun mit der Jahressonderzahlung? Die Monate Juli, August und September werden zur Berechnung der Jahressonderzahlung herangezogen. Der AG ist der Ansicht, dass im Monat Juli nicht alle Kalendertage gearbeitet worden sind und daher der gesamte Monat nicht mitberechnet wird. Des Weiteren wird der Mutterschutzlohn nicht als Arbeitsentgelt angesehen. Daher sollen die Monate April, Mai und Juni (in Teilzeitbeschäftigung) herangezogen werden und als Grundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung dienen. Ist diese Aussage so korrekt? Ich habe zwar die entsprechende Passage gefunden, ich bin aber immer davon ausgegangen, dass das Mutterschutzgesetz eine Gleichstellung und keine Benachteiligung vorsieht. Unabhängig von dem Geld, wichtig wäre mir hierbei die gesetzliche Grundlage und dass keine Benachteiligung seitens des Mutterschutzgesetzes vorliegt. Gibt es diesbezüglich eventuell eine Ausnahmeregelung und wo ist diese zu finden bzw. zu begründen? Vielen Dank!


Dojii

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Die Protokollerklärung zu §20 Abs. 2 TVöD sagt folgendes: "Besteht während des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich." Hier besteht in den Monaten Juli bis September nur an 5 Tagen Anspruch auf Entgelt (01.-05.07.) - Mutterschaftsgeld ist tatsächlich kein Entgelt. Damit gilt der letzte volle Monat, also der Monat Juni als einzige Bemessungsgrundlage.


Vicky167

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Vielen Dank! :o)


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