Malte1984
Guten Tag, unser Sohn ist am 12.04.2018 geboren. Elterngeld wurde beantragt, positiv beschieden und läuft - so weit so gut. Heute habe ich auf meinem Kontoauszug eine anteilige Jahressonderzahlung von meinem Arbeitgeber festgestellt, von der ich nicht wusste, dass sie mir zusteht und ich sie trotz Elternzeit bekomme. Folglich habe ich die Sonderzahlung in Höhe von rund 1300 Euro auch nicht im Elterngeldantrag ("Einkommen NACH der Geburt") angegeben. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich mit einer Verrechnung des Elterngeldes mit der Jahressonderzahlung rechnen? Ich bekomme rund 1200 Euro Elterngeld monatlich. Ich bin unsicher und bedanke mich für Antworten! Viele Grüße, Malte und Familie
Hallo, ich würde es auf jeden Fall angeben, Einmalzahlungen werden aber nicht berücksichtigt. Anders, wenn es als Lohn ausgewiesen ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Du solltest sie der Elterngeldstelle melden, am besten anhand der Lohnabrechnung, die dir dein Arbeitgeber ausstellen muss. Aber es wird zu 99% nichts verrechnet. Jahressonderzahlungen sind eigentlich immer sonstige Bezüge bzw. EGA (einmalige Zahlungen) - die werden nicht mit dem Elterngeld verrechnet. Daher brauchst du zwingend die Gehaltsabrechnung, damit du sehen kannst, ob es sich um eine der oben genannten Zahlungen handelt und sie somit "ungefährlich" ist.
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