Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jahreseinkommen Elterngeld

Frage: Jahreseinkommen Elterngeld

Ippets

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Guten Morgen, zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes können ja Monate ausgeklammert werden, wenn in in diesen bereits z.B Elterngeld eines anderen Kindes bezogen wurde. Wie sieht es mit dem Jahreseinkommen der Familie aus, ob überhaupt Elterngeld bezogen werden darf. Ist hier der tatsächliche Zeitraum der letzten 12 Monate relevant oder wird hier auch irgendwas ausgeklammert? Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG (d.h. das Einkommen immer vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge) bei einer berechtigten Person 250.000 Euro im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (=Kalenderjahr) vor der Geburt des Kindes übersteigt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Hier gilt immer ausnahmslos das Einkommen der Familie aus dem Kalenderjahr vor Geburt des Kindes (NICHT die letzten 12 Monate vor Geburt). Bei Geburt in 2023 also das Familieneinkommen aus dem Jahr 2022, bei Geburt in 2024 das Familieneinkommen aus dem Jahr 2023 etc.


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