MathiasG
Also ich(" (Vater des Kindes) würde volle 12 Monate elternzeit nehmen, da meine Frau nicht erwerbstätig ist. Nun ist es so, das mein ag mich gern auf einen Auslandseinsatz schicken würde, was ich auch wahrnehmen würde, welcher bisher jedoch noch nicht fix terminiert ist, aber in die elternzeit fällt. Ich würde aber, wenn der Einsatz nich zustande kommt, die elternzeit am Stück nehmen.... Ist es möglich die elternzeit kurzfristig zu unterbrechen? Ag spielt Verwaltungsaufwand keine Rolle...
Hallo, nicht die EZ ist das Problem, sondern das EG. Das muss man verbindlich beantragen. Wenn Sie das tun und Ihre Frau nichts verdient, bleibt im übrigen nur das. Ich würde das Problem mitd er EG-Stelle klären. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst die Elternzeit aufteilen wir Du magst und der Arbeitgeber mitspielt. 36 Monate kannst Du nehmen. Elterngeld gibt es für einen Elternteil maximal 12x bis das Kind 14 Monate alt ist. Die Begründung warum Du die Elternzeit nimmst verstehe ich nicht. Reicht Euch Dein Elterngeld finanziell aus?
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann Deine Frau nicht nehmen, weil diese keinen AG hat, Elterngeld kann sie aber trotzdem bekommen. je nachdem ob sie überhaupt was eingezahlt hat im Berechnungszeitraum, bekommt sie dann im schlechtesten Fall die 300 € Mindestsatz. Und das bis zu 12 Monate ab Geburt, da sie ja kein Mutterschaftsgeld bekommt. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, auch mit Unterbrechung wenn der AG mitmacht. Elternzeit bei dir bedeutet, Du darfst nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Also entweder komplett daheim oder Teilzeit - beides geht. Elterngeld kannst Du bis zu 12 Monate bekommen und zwar in dem Lebensmonaten 3-14. Die ersten bedien Monate werden IMMER der Mutter zugesprochen. Liegt am Mutterschutz der einer Mutter nach der Geburt immer eine Beschäftigung untersagt. Und du würdest auch nur dann solange Elterngeld bekommen - was dann 67% in etwa deines Einkommens nur wären, aber höchstens 1800 €, wenn deine Frau nur bei ihren beiden ersten Monaten bleibt. Sonst kürzt sich deine Zeit. Und wenn Du im Ausland wärst, müsste sie ja deine Elterngeldzeiten "übernehmen" - welche zudem auch noch auf die Lebensmonate des Kindes angepasst sein müssten. Den ich denke mal der Auslandaufenthalt würde der Elternzeit/Elterngeld widersprechen. Immerhin kannst du dann nicht für die Betreuung eures Kindes verantwortlich sein, zudem dürften wohl mehr als 30 Std Arbeitszeit pro Woche anfallen. IMO würde die Klärung mit dem AG sogar ein kleineres Problem sein - wenn dieser mitmacht. Das größere Problem dürften die Ämter sein, vor allen aber das zeitlich so anzupassen das es wie gesagt auf den Lebensmonat des Kindes hinhaut. Elterngeld wird nun einmal nur immer für volle Lebensmonate gezahlt, sprich wenn euer Kind am 10.03.16 geboren wird, geht der Lebensmonat immer vom 10ten-09ten des darauffolgenden Monats. Dein Auslandsaufenthalt müsste also in dem Zeitraum fallen, geht er nur einen Tag länger müsste Deine Frau auch den zweiten Monat übernehmen beim Elterngeld. Nachholen könnt ihr die Monate nämlich nicht über den 14ten Lebensmonat hinaus. Wenn Du nur Elternzeit nehmen willst, ohne Elterngeld, dann mit dem AG sprechen. Kurzfristig ist mit seiner Zustimmung immer möglich.
Sternenschnuppe
Auch wenn sie arbeiten würde. Die Monate gehören auch immer mit der Mutter vom Elterngeld, aber auch er kann sie nehmen. Teilen sich beide das Elterngeld ist es halt weg wenn das Kind 7 Monate alt ist. Kernfrage bei ihm sollte sein, ob sie wirklich mit maximal 1800€ Elterngeld und Kindergeld auskommen so lange. Sonst haben sich die ganzen Überlegungen eh erledigt.
Mitglied inaktiv
Klar kann er das machen. Dann ist Elterngeld eben durch für beide wenn Kind den 1ten Geburtstag hat, weil dann ja für die Lebensmonate 1 und 2 halt 4 Monate Elterngeld abgezogen werden.
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