MathiasG
Also ich(" (Vater des Kindes) würde volle 12 Monate elternzeit nehmen, da meine Frau nicht erwerbstätig ist. Nun ist es so, das mein ag mich gern auf einen Auslandseinsatz schicken würde, was ich auch wahrnehmen würde, welcher bisher jedoch noch nicht fix terminiert ist, aber in die elternzeit fällt. Ich würde aber, wenn der Einsatz nich zustande kommt, die elternzeit am Stück nehmen.... Ist es möglich die elternzeit kurzfristig zu unterbrechen? Ag spielt Verwaltungsaufwand keine Rolle...
Hallo, nicht die EZ ist das Problem, sondern das EG. Das muss man verbindlich beantragen. Wenn Sie das tun und Ihre Frau nichts verdient, bleibt im übrigen nur das. Ich würde das Problem mitd er EG-Stelle klären. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst die Elternzeit aufteilen wir Du magst und der Arbeitgeber mitspielt. 36 Monate kannst Du nehmen. Elterngeld gibt es für einen Elternteil maximal 12x bis das Kind 14 Monate alt ist. Die Begründung warum Du die Elternzeit nimmst verstehe ich nicht. Reicht Euch Dein Elterngeld finanziell aus?
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann Deine Frau nicht nehmen, weil diese keinen AG hat, Elterngeld kann sie aber trotzdem bekommen. je nachdem ob sie überhaupt was eingezahlt hat im Berechnungszeitraum, bekommt sie dann im schlechtesten Fall die 300 € Mindestsatz. Und das bis zu 12 Monate ab Geburt, da sie ja kein Mutterschaftsgeld bekommt. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, auch mit Unterbrechung wenn der AG mitmacht. Elternzeit bei dir bedeutet, Du darfst nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Also entweder komplett daheim oder Teilzeit - beides geht. Elterngeld kannst Du bis zu 12 Monate bekommen und zwar in dem Lebensmonaten 3-14. Die ersten bedien Monate werden IMMER der Mutter zugesprochen. Liegt am Mutterschutz der einer Mutter nach der Geburt immer eine Beschäftigung untersagt. Und du würdest auch nur dann solange Elterngeld bekommen - was dann 67% in etwa deines Einkommens nur wären, aber höchstens 1800 €, wenn deine Frau nur bei ihren beiden ersten Monaten bleibt. Sonst kürzt sich deine Zeit. Und wenn Du im Ausland wärst, müsste sie ja deine Elterngeldzeiten "übernehmen" - welche zudem auch noch auf die Lebensmonate des Kindes angepasst sein müssten. Den ich denke mal der Auslandaufenthalt würde der Elternzeit/Elterngeld widersprechen. Immerhin kannst du dann nicht für die Betreuung eures Kindes verantwortlich sein, zudem dürften wohl mehr als 30 Std Arbeitszeit pro Woche anfallen. IMO würde die Klärung mit dem AG sogar ein kleineres Problem sein - wenn dieser mitmacht. Das größere Problem dürften die Ämter sein, vor allen aber das zeitlich so anzupassen das es wie gesagt auf den Lebensmonat des Kindes hinhaut. Elterngeld wird nun einmal nur immer für volle Lebensmonate gezahlt, sprich wenn euer Kind am 10.03.16 geboren wird, geht der Lebensmonat immer vom 10ten-09ten des darauffolgenden Monats. Dein Auslandsaufenthalt müsste also in dem Zeitraum fallen, geht er nur einen Tag länger müsste Deine Frau auch den zweiten Monat übernehmen beim Elterngeld. Nachholen könnt ihr die Monate nämlich nicht über den 14ten Lebensmonat hinaus. Wenn Du nur Elternzeit nehmen willst, ohne Elterngeld, dann mit dem AG sprechen. Kurzfristig ist mit seiner Zustimmung immer möglich.
Sternenschnuppe
Auch wenn sie arbeiten würde. Die Monate gehören auch immer mit der Mutter vom Elterngeld, aber auch er kann sie nehmen. Teilen sich beide das Elterngeld ist es halt weg wenn das Kind 7 Monate alt ist. Kernfrage bei ihm sollte sein, ob sie wirklich mit maximal 1800€ Elterngeld und Kindergeld auskommen so lange. Sonst haben sich die ganzen Überlegungen eh erledigt.
Mitglied inaktiv
Klar kann er das machen. Dann ist Elterngeld eben durch für beide wenn Kind den 1ten Geburtstag hat, weil dann ja für die Lebensmonate 1 und 2 halt 4 Monate Elterngeld abgezogen werden.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen