MathiasG
Also ich(" (Vater des Kindes) würde volle 12 Monate elternzeit nehmen, da meine Frau nicht erwerbstätig ist. Nun ist es so, das mein ag mich gern auf einen Auslandseinsatz schicken würde, was ich auch wahrnehmen würde, welcher bisher jedoch noch nicht fix terminiert ist, aber in die elternzeit fällt. Ich würde aber, wenn der Einsatz nich zustande kommt, die elternzeit am Stück nehmen.... Ist es möglich die elternzeit kurzfristig zu unterbrechen? Ag spielt Verwaltungsaufwand keine Rolle...
Hallo, nicht die EZ ist das Problem, sondern das EG. Das muss man verbindlich beantragen. Wenn Sie das tun und Ihre Frau nichts verdient, bleibt im übrigen nur das. Ich würde das Problem mitd er EG-Stelle klären. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst die Elternzeit aufteilen wir Du magst und der Arbeitgeber mitspielt. 36 Monate kannst Du nehmen. Elterngeld gibt es für einen Elternteil maximal 12x bis das Kind 14 Monate alt ist. Die Begründung warum Du die Elternzeit nimmst verstehe ich nicht. Reicht Euch Dein Elterngeld finanziell aus?
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann Deine Frau nicht nehmen, weil diese keinen AG hat, Elterngeld kann sie aber trotzdem bekommen. je nachdem ob sie überhaupt was eingezahlt hat im Berechnungszeitraum, bekommt sie dann im schlechtesten Fall die 300 € Mindestsatz. Und das bis zu 12 Monate ab Geburt, da sie ja kein Mutterschaftsgeld bekommt. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, auch mit Unterbrechung wenn der AG mitmacht. Elternzeit bei dir bedeutet, Du darfst nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Also entweder komplett daheim oder Teilzeit - beides geht. Elterngeld kannst Du bis zu 12 Monate bekommen und zwar in dem Lebensmonaten 3-14. Die ersten bedien Monate werden IMMER der Mutter zugesprochen. Liegt am Mutterschutz der einer Mutter nach der Geburt immer eine Beschäftigung untersagt. Und du würdest auch nur dann solange Elterngeld bekommen - was dann 67% in etwa deines Einkommens nur wären, aber höchstens 1800 €, wenn deine Frau nur bei ihren beiden ersten Monaten bleibt. Sonst kürzt sich deine Zeit. Und wenn Du im Ausland wärst, müsste sie ja deine Elterngeldzeiten "übernehmen" - welche zudem auch noch auf die Lebensmonate des Kindes angepasst sein müssten. Den ich denke mal der Auslandaufenthalt würde der Elternzeit/Elterngeld widersprechen. Immerhin kannst du dann nicht für die Betreuung eures Kindes verantwortlich sein, zudem dürften wohl mehr als 30 Std Arbeitszeit pro Woche anfallen. IMO würde die Klärung mit dem AG sogar ein kleineres Problem sein - wenn dieser mitmacht. Das größere Problem dürften die Ämter sein, vor allen aber das zeitlich so anzupassen das es wie gesagt auf den Lebensmonat des Kindes hinhaut. Elterngeld wird nun einmal nur immer für volle Lebensmonate gezahlt, sprich wenn euer Kind am 10.03.16 geboren wird, geht der Lebensmonat immer vom 10ten-09ten des darauffolgenden Monats. Dein Auslandsaufenthalt müsste also in dem Zeitraum fallen, geht er nur einen Tag länger müsste Deine Frau auch den zweiten Monat übernehmen beim Elterngeld. Nachholen könnt ihr die Monate nämlich nicht über den 14ten Lebensmonat hinaus. Wenn Du nur Elternzeit nehmen willst, ohne Elterngeld, dann mit dem AG sprechen. Kurzfristig ist mit seiner Zustimmung immer möglich.
Sternenschnuppe
Auch wenn sie arbeiten würde. Die Monate gehören auch immer mit der Mutter vom Elterngeld, aber auch er kann sie nehmen. Teilen sich beide das Elterngeld ist es halt weg wenn das Kind 7 Monate alt ist. Kernfrage bei ihm sollte sein, ob sie wirklich mit maximal 1800€ Elterngeld und Kindergeld auskommen so lange. Sonst haben sich die ganzen Überlegungen eh erledigt.
Mitglied inaktiv
Klar kann er das machen. Dann ist Elterngeld eben durch für beide wenn Kind den 1ten Geburtstag hat, weil dann ja für die Lebensmonate 1 und 2 halt 4 Monate Elterngeld abgezogen werden.
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner