Hämamatom
Sehr geehrte Frau Bader, mir stellt sich gerade die Frage ob es möglich ist auch 18 Monate Vollzeitmama zu sein und erst im Anschluss wieder arbeiten zu gehen und dennoch Elterngeld zu beziehen? Im Internet klingt es aktuell so, als wäre dies nur 12 Monate möglich und danach müsste man Teilzeit arbeiten um Elterngeld Plus zu bekommen?! Ich dachte, dass man das Geld der 12 Monate eventuell auf 18 ausdehnen könnte (also entsprechend weniger bekommt), da ich mein Kind noch nicht mit einem Jahr in die Kita oder zu einer TaMu geben möchte. ET ist der 27.7.2016 LG Hämamatom
Hämamatom
WICHTIG: ich vergaß zu erwähnen, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.08.2016 ausläuft und ich somit noch im Mutterschutz "arbeitslos" werde und mir erst für die Zeit nach der Elternzeit einen neuen Job suchen werde.
Mitglied inaktiv
Einfachste Option immer, Geld auszahlen lassen auf 12 Monate und jeden Monat etwas zur Seite legen. Das kannst Du dann für die weitere Zeit nutzen wie du magst. So gibt es wenigstens noch etwas Zinsen, was du bei gesplitterter Auszahlung nicht bekommst. Elternzeit ist eh unabhängig von Elterngeld. und wenn Du nicht vorhast nach dem Mutterschutz zu arbeiten, du zudem wirklich in Elternzeit bist (also einen Arbeitgeber hast), dann bringt es in der Regel keinen Mehrwert die Auszahlung auf über 12 Monate zu dehnen. Weil krankenversichert bist du ja weiterhin wenn in Elternzeit. Hättest Du keinen Arbeitgeber, willst aber länger als 12 Monate daheim bleiben, könnte die Dehnung des Elterngeldes hier wichtig sein - eben wegen Krankenversicherung. Und, wenn ET der 27.7. ist, würde ich eher von 2 Jahren daheim ausgehen als von 18 Monaten. Weil KiTa, Krippe, KiGa und Tagesmütter nehmen in der Regel nur zu August neue Kinder an. Mitten im Jahr klappt bei vielen nicht. Wenn doch, kannst Du immer noch schauen ob du dann Teilzeit innerhalb der Elternzeit machst, und wenn ja, ob dann nicht über restliche Zeit der kompletten 3 Jahre. oder halt doch daheim bleibst. Erst danach musst Du schauen ob du wieder Vollzeit willst/kannst oder in Teilzeit dauerhaft wechselst. Ach so ja, Nur weil wer Elterngeld bezieht oder nicht, muss das Kind nicht in KiTa oder ähnliches. Oder weil man wegen Elternzeit daheim ist. Rechtsanspruch auf Betreuung hat man mit dem 1ten Geburtstag - völlig unabhängig ob Du dann daheim bist, Teilzeit arbeitest oder Vollzeit. Oder ob Du dann noch Elterngeld beziehst oder nicht. Nur der Umfang des Betreuungsumfanges ist dann halt entsprechend.
Mitglied inaktiv
Nachdem du das nachgeschoben hast, dann würde ich splitten. Oder in die Krankenversicherung des Ehemannes gehen falls verheiratet. ALG1 bekommst Du erst wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann auch nur in dem Umfang in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts. Elternzeit hast du dann keine nach dem Mutterschutz, weil eben kein Arbeitgeber. Und deshalb auch die Besonderheit das du das Elterngeld benötigst für die Krankenversicherung.
Sternenschnuppe
Du kannst auch 6 Monate Basiselterngeld nehmen und die restlichen 6 Elterngeld Plus, dann hast Du die 18 voll.
Bella-Italia
Hallo, wenn Sie sich nicht über den Ehemann kk-versichern können, würde ich auf jeden Fall splitten - das können Sie übrigens für jeden Monat neu entscheiden - also BasisEG o EG Plus Liebe Grüße NB
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