Hämamatom
Sehr geehrte Frau Bader, mir stellt sich gerade die Frage ob es möglich ist auch 18 Monate Vollzeitmama zu sein und erst im Anschluss wieder arbeiten zu gehen und dennoch Elterngeld zu beziehen? Im Internet klingt es aktuell so, als wäre dies nur 12 Monate möglich und danach müsste man Teilzeit arbeiten um Elterngeld Plus zu bekommen?! Ich dachte, dass man das Geld der 12 Monate eventuell auf 18 ausdehnen könnte (also entsprechend weniger bekommt), da ich mein Kind noch nicht mit einem Jahr in die Kita oder zu einer TaMu geben möchte. ET ist der 27.7.2016 LG Hämamatom
Hämamatom
WICHTIG: ich vergaß zu erwähnen, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.08.2016 ausläuft und ich somit noch im Mutterschutz "arbeitslos" werde und mir erst für die Zeit nach der Elternzeit einen neuen Job suchen werde.
Mitglied inaktiv
Einfachste Option immer, Geld auszahlen lassen auf 12 Monate und jeden Monat etwas zur Seite legen. Das kannst Du dann für die weitere Zeit nutzen wie du magst. So gibt es wenigstens noch etwas Zinsen, was du bei gesplitterter Auszahlung nicht bekommst. Elternzeit ist eh unabhängig von Elterngeld. und wenn Du nicht vorhast nach dem Mutterschutz zu arbeiten, du zudem wirklich in Elternzeit bist (also einen Arbeitgeber hast), dann bringt es in der Regel keinen Mehrwert die Auszahlung auf über 12 Monate zu dehnen. Weil krankenversichert bist du ja weiterhin wenn in Elternzeit. Hättest Du keinen Arbeitgeber, willst aber länger als 12 Monate daheim bleiben, könnte die Dehnung des Elterngeldes hier wichtig sein - eben wegen Krankenversicherung. Und, wenn ET der 27.7. ist, würde ich eher von 2 Jahren daheim ausgehen als von 18 Monaten. Weil KiTa, Krippe, KiGa und Tagesmütter nehmen in der Regel nur zu August neue Kinder an. Mitten im Jahr klappt bei vielen nicht. Wenn doch, kannst Du immer noch schauen ob du dann Teilzeit innerhalb der Elternzeit machst, und wenn ja, ob dann nicht über restliche Zeit der kompletten 3 Jahre. oder halt doch daheim bleibst. Erst danach musst Du schauen ob du wieder Vollzeit willst/kannst oder in Teilzeit dauerhaft wechselst. Ach so ja, Nur weil wer Elterngeld bezieht oder nicht, muss das Kind nicht in KiTa oder ähnliches. Oder weil man wegen Elternzeit daheim ist. Rechtsanspruch auf Betreuung hat man mit dem 1ten Geburtstag - völlig unabhängig ob Du dann daheim bist, Teilzeit arbeitest oder Vollzeit. Oder ob Du dann noch Elterngeld beziehst oder nicht. Nur der Umfang des Betreuungsumfanges ist dann halt entsprechend.
Mitglied inaktiv
Nachdem du das nachgeschoben hast, dann würde ich splitten. Oder in die Krankenversicherung des Ehemannes gehen falls verheiratet. ALG1 bekommst Du erst wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann auch nur in dem Umfang in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts. Elternzeit hast du dann keine nach dem Mutterschutz, weil eben kein Arbeitgeber. Und deshalb auch die Besonderheit das du das Elterngeld benötigst für die Krankenversicherung.
Sternenschnuppe
Du kannst auch 6 Monate Basiselterngeld nehmen und die restlichen 6 Elterngeld Plus, dann hast Du die 18 voll.
Bella-Italia
Hallo, wenn Sie sich nicht über den Ehemann kk-versichern können, würde ich auf jeden Fall splitten - das können Sie übrigens für jeden Monat neu entscheiden - also BasisEG o EG Plus Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?