Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Frage: Ist es möglich auch 18 Monate Elterngeld zu beziehen (als "Vollzeitmama")?

Hämamatom

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mir stellt sich gerade die Frage ob es möglich ist auch 18 Monate Vollzeitmama zu sein und erst im Anschluss wieder arbeiten zu gehen und dennoch Elterngeld zu beziehen? Im Internet klingt es aktuell so, als wäre dies nur 12 Monate möglich und danach müsste man Teilzeit arbeiten um Elterngeld Plus zu bekommen?! Ich dachte, dass man das Geld der 12 Monate eventuell auf 18 ausdehnen könnte (also entsprechend weniger bekommt), da ich mein Kind noch nicht mit einem Jahr in die Kita oder zu einer TaMu geben möchte. ET ist der 27.7.2016 LG Hämamatom


Hämamatom

Beitrag melden

WICHTIG: ich vergaß zu erwähnen, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.08.2016 ausläuft und ich somit noch im Mutterschutz "arbeitslos" werde und mir erst für die Zeit nach der Elternzeit einen neuen Job suchen werde.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Einfachste Option immer, Geld auszahlen lassen auf 12 Monate und jeden Monat etwas zur Seite legen. Das kannst Du dann für die weitere Zeit nutzen wie du magst. So gibt es wenigstens noch etwas Zinsen, was du bei gesplitterter Auszahlung nicht bekommst. Elternzeit ist eh unabhängig von Elterngeld. und wenn Du nicht vorhast nach dem Mutterschutz zu arbeiten, du zudem wirklich in Elternzeit bist (also einen Arbeitgeber hast), dann bringt es in der Regel keinen Mehrwert die Auszahlung auf über 12 Monate zu dehnen. Weil krankenversichert bist du ja weiterhin wenn in Elternzeit. Hättest Du keinen Arbeitgeber, willst aber länger als 12 Monate daheim bleiben, könnte die Dehnung des Elterngeldes hier wichtig sein - eben wegen Krankenversicherung. Und, wenn ET der 27.7. ist, würde ich eher von 2 Jahren daheim ausgehen als von 18 Monaten. Weil KiTa, Krippe, KiGa und Tagesmütter nehmen in der Regel nur zu August neue Kinder an. Mitten im Jahr klappt bei vielen nicht. Wenn doch, kannst Du immer noch schauen ob du dann Teilzeit innerhalb der Elternzeit machst, und wenn ja, ob dann nicht über restliche Zeit der kompletten 3 Jahre. oder halt doch daheim bleibst. Erst danach musst Du schauen ob du wieder Vollzeit willst/kannst oder in Teilzeit dauerhaft wechselst. Ach so ja, Nur weil wer Elterngeld bezieht oder nicht, muss das Kind nicht in KiTa oder ähnliches. Oder weil man wegen Elternzeit daheim ist. Rechtsanspruch auf Betreuung hat man mit dem 1ten Geburtstag - völlig unabhängig ob Du dann daheim bist, Teilzeit arbeitest oder Vollzeit. Oder ob Du dann noch Elterngeld beziehst oder nicht. Nur der Umfang des Betreuungsumfanges ist dann halt entsprechend.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nachdem du das nachgeschoben hast, dann würde ich splitten. Oder in die Krankenversicherung des Ehemannes gehen falls verheiratet. ALG1 bekommst Du erst wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann auch nur in dem Umfang in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts. Elternzeit hast du dann keine nach dem Mutterschutz, weil eben kein Arbeitgeber. Und deshalb auch die Besonderheit das du das Elterngeld benötigst für die Krankenversicherung.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du kannst auch 6 Monate Basiselterngeld nehmen und die restlichen 6 Elterngeld Plus, dann hast Du die 18 voll.


Bella-Italia

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie sich nicht über den Ehemann kk-versichern können, würde ich auf jeden Fall splitten - das können Sie übrigens für jeden Monat neu entscheiden - also BasisEG o EG Plus Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...