Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist eine Reduzierung der Wochenarbeitsstunden in EZ möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist eine Reduzierung der Wochenarbeitsstunden in EZ möglich?

stromschnecke

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Hallo Frau Bader, drei Themen interessieren mich sehr, die Sie mir möglicherweise beantworten können. 1. Ich bin aktuell in Elternzeit und werde im Januar 2013 in Teilzeit (30h/Woche) wieder arbeiten gehen. Meine Tochter wurde im Oktober 2011 geboren. Nun hat sich die familiäre Situation so geändert, dass wir im Juni unser drittes Kind erwarten. Ich würde gern -so lange es noch möglich ist- arbeiten gehen. Besteht die Möglichkeit in der Teilzeit (Elternzeit) meine Wochenarbeitsstunden durch ein Beschäftigungsverbot von 30 auf 20 Stunden ohne finanziellen Verlust zu reduzieren? 2. Elterngeldberechnung: Muss ich davon ausgehen, dass ich ab Juni 2013 Elterngeld in Höhe von 300 EUR + Geschwisterbonus erhalte? Oder wird mein Einkommen von vor der 2. Geburt als Basis herangezogen? 3. In welcher Höhe fällt dann eigentlich das Mutterschutzgeld aus? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen können. Danke. Freundliche Grüße, N. Thomas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen 3. Wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, wird der Lohn der letzten 13 Wochen genommen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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1) Wenn der Arzt eine Gefährung für Mutter oder Kind sieht, kann er ein stundenweises BV aussprechen. Dann müsstest du weniger arbeiten, bekämst aber den gleichen Lohn. 2) Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Monate, in denen er Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, werden ausgenommen und vorn dran gesetzt. Elterngeld "bezieht" man nur im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt. Es sollte also auch das Teilzeit-Einkommen von Januar bis ca April zum Tragen kommen. Ob das Gehalt von vor dem 2. Kind auch zum Tragen kommt, hängt zB davon wie weit die Kinder auseinander sind. 3)Wenn du weiter mit 30 Std in Elternzeit bleibst, bekommst du an Mutterschaftsgeld insgesamt den Teilzeitlohn. Du könntest aber auch zum Mutterschutzbeginn die EZ beenden und bekämst deinen Mutterschutzlohn nach den alten Bedingungen (vor der Elternzeit). Gruß Sabine


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