Ciccina
Hallo, Ich bin nun in der 12. ssw und habe ein individuelles BV bekommen. Nun ist meine Frage ob dieses BV auch für meine 450€ Nebentätigkeit oder nur für den Hauptjob gilt. Also ob ich für den Mini Job ein extra BV brauche? Vielen Dank im Voraus!!
Hallo, das kommt darauf an, wie es ausgestellt ist und außerdem, ob die Gefahr für Mutter und Kind auch bei der Nebentätigkeit bestehen. Besprechen Sie dies mit Ihrem Frauenarzt. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin juli 2020 ins krankgeld gefallen durch eine Bandscheibenvorfall und daraus resultierende OP. Es verlief alles super und meine Problem waren weg und wir hatten das Ok für eine Schwangerschaft. Nachdem ich dann schnwager geworden bin fingen die Schmerzen wieder an und es hieß das es durch die schnwagerschaft kommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ab dem 6. Monat wurde ich aufgrund von Rückenschmerzen von meinem Frauenarzt krankgeschrieben. Meine sitzende Tätigkeit war leider nicht möglich auszuüben. Auch Physiotherapie habe ich verschrieben bekommen. Nun möchte die Elterngeldstelle ein Attest zur Krankschreibung. Ich habe meine Praxis daraufhin kontaktiert und ...
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Hallo Frau Bader. Unser Sohn, 6 Jahre, ist dieses Jahr in die Schule gekommen. Er hat große Trennungsängste, ich gehe seit Beginn der Schule mit ihm in den Unterricht.In psychischer Behandlung sind wir schon. Morgens vor der Schule ist es ganz schlimm, ihn in die Schule zu bekommen, er hat wahnsinnige Angst. Nun hat die Schule festgelegt und ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aufgrund meiner Kliniktätigkeit ein ärztliches BV erteilt bekommen. Aufgrund der stressigen Arbeitsbedingungen habe ich immer auf der Arbeit Krämpfe bekommen und teilweise Blutungen. Nebenbei mache ich noch die Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Dort habe ich die Beschwerden nicht. Ich kann dort die Arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin eine Psychologische Psychotherapeutin und befinde mich derzeit noch in Aus-/ bzw. Weiterbildung. Aktuell habe ich einen 60% -Vertrag in einer Psychiatrie (dieser hat mit meiner Weiterbildung nichts zu tun). Die restlichen 40% arbeite ich als Selbstständige in meinem Ausbildungsinstitut um die 600 Stunden ambulan ...
Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal ...
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