Vanessa1209
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin juli 2020 ins krankgeld gefallen durch eine Bandscheibenvorfall und daraus resultierende OP. Es verlief alles super und meine Problem waren weg und wir hatten das Ok für eine Schwangerschaft. Nachdem ich dann schnwager geworden bin fingen die Schmerzen wieder an und es hieß das es durch die schnwagerschaft kommen kann. Nun hatte ich mich dann weiterhin über den selben Arzt Krankschreiben lassen damit mein Arbeitgeber auch nicht sofort erfährt das ich schwanger bin da ich schon eine Fehlgeburt hatte und wir bis zur 12 Woche warten wollten. Meine Frauenärztin hätte mich nämlich auch aufgrund von schwangerschafts bedingter Erkrankungen krankgeschrieben. Zudem war ich im altenheim tätig worauf hin ich auch nach Bekanntgabe sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen bin. Nun habe ich aber die Befürchtung das es von der elterngeldstelle nicht anerkannt wird weil ich ja schon vor der schnwagerschaft krankgeschrieben war und krankgeld bezogen habe. Habe ich eine Chance das es durch kommt mit den attest vom Arzt? Mit freundlichen Grüßen Vanessa
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, läuft die alte Krankschreibung weiter. Keine Nachteile haben Sie nur dann, wenn es sich um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt und das dann auch so drauf steht. Da dies nicht der Fall ist, wenn Sie mit Abzügen rechnen müssen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn es auf dem attest als schwangerschaftsbedingt deklariert war, ja, wenn nicht, nein
Dojii
Wenn du deine nicht schwangerschaftsbedingte Krankschreibung weiterlaufen hast lassen, könnte es tatsächlich Probleme geben und die Monate mit Krankengeld gehen mit 0 Euro in die Berechnung des Elterngeldes ein. Nur wenn die (neue) Krankschreibung ausdrücklich schwangerschaftsbedingt ausgestellt wurde, darf die Elterngeldstelle die betroffenen Monate ausklammern.
Felica
Wenn du ohne Trennung von einer AU in die nächste gegangen bist über den gleichen Arzt, gibt es da keine Trennung. Damit bekommst du nicht mal Lohnfortzahlung wegen neuer Diagnose, sondern das Krankengeld läuft weiter. Und da die erste Erkrankung nicht schwangerschaftsbedingt war, würde es auch keine Ausklammerung geben. Es wäre besser gewesen die AU über den FA ausstellen zu lassen.
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