Vanessa1209
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin juli 2020 ins krankgeld gefallen durch eine Bandscheibenvorfall und daraus resultierende OP. Es verlief alles super und meine Problem waren weg und wir hatten das Ok für eine Schwangerschaft. Nachdem ich dann schnwager geworden bin fingen die Schmerzen wieder an und es hieß das es durch die schnwagerschaft kommen kann. Nun hatte ich mich dann weiterhin über den selben Arzt Krankschreiben lassen damit mein Arbeitgeber auch nicht sofort erfährt das ich schwanger bin da ich schon eine Fehlgeburt hatte und wir bis zur 12 Woche warten wollten. Meine Frauenärztin hätte mich nämlich auch aufgrund von schwangerschafts bedingter Erkrankungen krankgeschrieben. Zudem war ich im altenheim tätig worauf hin ich auch nach Bekanntgabe sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen bin. Nun habe ich aber die Befürchtung das es von der elterngeldstelle nicht anerkannt wird weil ich ja schon vor der schnwagerschaft krankgeschrieben war und krankgeld bezogen habe. Habe ich eine Chance das es durch kommt mit den attest vom Arzt? Mit freundlichen Grüßen Vanessa
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, läuft die alte Krankschreibung weiter. Keine Nachteile haben Sie nur dann, wenn es sich um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt und das dann auch so drauf steht. Da dies nicht der Fall ist, wenn Sie mit Abzügen rechnen müssen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn es auf dem attest als schwangerschaftsbedingt deklariert war, ja, wenn nicht, nein
Dojii
Wenn du deine nicht schwangerschaftsbedingte Krankschreibung weiterlaufen hast lassen, könnte es tatsächlich Probleme geben und die Monate mit Krankengeld gehen mit 0 Euro in die Berechnung des Elterngeldes ein. Nur wenn die (neue) Krankschreibung ausdrücklich schwangerschaftsbedingt ausgestellt wurde, darf die Elterngeldstelle die betroffenen Monate ausklammern.
Felica
Wenn du ohne Trennung von einer AU in die nächste gegangen bist über den gleichen Arzt, gibt es da keine Trennung. Damit bekommst du nicht mal Lohnfortzahlung wegen neuer Diagnose, sondern das Krankengeld läuft weiter. Und da die erste Erkrankung nicht schwangerschaftsbedingt war, würde es auch keine Ausklammerung geben. Es wäre besser gewesen die AU über den FA ausstellen zu lassen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe ab Januar 2013 wegen Burnout und immenser Erschöpfung Krankengeld bezogen und war in therapeutischer Behandlung und musste Medikamente nehmen. Bin dann im April 2013 ungewollt schwanger geworden und bin extrem depressiv gewesen. Habe mich nach langen Überlegungen und Gesprächen mit Therapeuten für das Kind entschied und ...
Hallo Frau Bader, was genau muss alles auf dem ärztlichen Attest für den Elterngeldantrag drauf stehen? Meine Daten, Zeitraum der Krankschreibung und ob es schwangerschaftsbedingt war? Ich war über 9 Monate Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben von meinem Hausarzt und im krankengeldbezug! Vielen Dank im Vorraus :)
Guten Abend, ich schildere Ihnen so kurz wie möglich meine momentane Situation: Anfang Januar habe ich ein Beschäftigungsverbot auf alle Tätigkeiten bis zum Beginn vom Mutterschutz bekommen. Mein befristeter Vertrag lief am 03.04.2018 aus und daraufhin habe ich bis zum 13.05.2018 Krankengeld bekommen. Dann fing der Mutterschutz an und ich hab ...
Hallo Frau Bader, Ich war die komplette Schwangerschaft Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Ich befand mich zu dem Zeitpunkt auch in keinem Arbeitsverhältnis mehr, und bezog aufgrund einer anderen Diagnose schon Krankengeld. Nun wurde mir gesagt ich benötige ein Attest für die Elterngeldstelle, dass die Krankheit Schwangerschaftsbedingt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, ab dem 6. Monat wurde ich aufgrund von Rückenschmerzen von meinem Frauenarzt krankgeschrieben. Meine sitzende Tätigkeit war leider nicht möglich auszuüben. Auch Physiotherapie habe ich verschrieben bekommen. Nun möchte die Elterngeldstelle ein Attest zur Krankschreibung. Ich habe meine Praxis daraufhin kontaktiert und ...
Sehr geehrte Frau Bader, ab dem 6. Monat wurde ich aufgrund von Rückenschmerzen von meinem Frauenarzt krankgeschrieben. Meine sitzende Tätigkeit war leider nicht möglich auszuüben. Auch Physiotherapie habe ich verschrieben bekommen. Nun möchte die Elterngeldstelle ein Attest zur Krankschreibung. Ich habe meine Praxis daraufhin kontaktiert und ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin
- Rückkehr Elternzeit erschwert
- Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt