siis
Hallo Frau Bader, Ich habe ab Januar 2013 wegen Burnout und immenser Erschöpfung Krankengeld bezogen und war in therapeutischer Behandlung und musste Medikamente nehmen. Bin dann im April 2013 ungewollt schwanger geworden und bin extrem depressiv gewesen. Habe mich nach langen Überlegungen und Gesprächen mit Therapeuten für das Kind entschied und die Medikamente drastisch abgesetzt. Bis zum Mutterschutz im November 2013 habe ich Krankengeld bezogen. Das Thema Elterngeld und die Richtlinien waren mir nicht vertraut. Habe nun ja kein Anspruch auf Elterngeld bzw. Nur auf den Mindestsatz wegen dem Krankengeld. Kann ich nachträglich ein Attest vom Hausarzt und/oder Psychologen einreichen und es angerechnet bekommen? Die Depressionen wurden durch die Schwangerschaft ausgelöst. Wird mir das als schwangerschaftsbedingte Krankheit anerkannt? Vielen Dank! Silke
Hallo, zum einen ist es wenig glaubwürdig - Sie waren ja schon vorher krank. Zum anderen kann man ein Attest nicht solange rückwirkend erstellen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das geht nicht rückwirkend. Glaubhaft wird es für die Behörde auch nicht sein, da Du vorher schon krank gewesen bist ohne Schwangerschaft.
Nici
Hallo, nein. Rückwirkend kann man so ein Attest nicht ausstellen. Und Sie waren ja auch schon vorher krank Liebe Grüße NB
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