luvi
Sehr geehrte Frau Bader, Und auch alle anderen, die diese Frage lesen Wir sind eine Familie mit 2 Kindern (7 Jahre, 3 Monate) Wir wohnen in einem 8-Parteien Mietshaus. Vor kurzem sind wir innerhalb dieses Hauses umgezogen, und haben seit dem Probleme mit dem Nachbarn unter uns. Er hat sich schon mehrmals beschwert, dass wir (vor allem unser Großer) so viel Lärm machen würden. Das erste Mal hat er sich sogar schon während des Umzugs über den Umzugslärm beschwert. Ich gebe zu, unser Großer ist ein Energiebündel. Ich bin mir auch bewusst, dass uns unser Nachbar hört, denn auch wir hören die Leute aus der Wohnung über uns. Wir fordern unseren Sohn zur Rücksichtnahme auf, schimpfen ihn, wenn er z.B. vom Sofa springt, er darf in der Wohnung nicht mit dem Ball spielen, sondern nur mit einem Luftballon. Dem Luftballon springt er allerdings hinterher. Er tobt auch immer wieder mal mit seinem Vater. Auch die Spielzeugautos legt er nicht einzeln in die Kiste sondern wirft sie rein. (Meiner Meinung nach ist das normales kindliches Verhalten) Heute hat mich unser Nachbar darauf angesprochen, dass wir durch unser Getobe seine Holzdecke kaputtmachen würden, und sogar in der Badezimmerdecke ein Riss entstanden sei. Auch das Türenknallen der Wohnungstür stört (die Tür hat außen keine Klinke und kann nur zugezogen werden). Gespräche mit ihm sind nicht wirklich möglich, es ist alles nur anklagend. Die Möglichkeit, dass die Wohnung recht hellhörig sei, zieht er nicht in Betracht, da er unsere Vormieterin (eine alleinstehende ältere Dame) auch nicht gehört hat. Wie sollen wir weiter vor gehen? Was ist in einer Mietwohnung erlaubt? Ist diese Art Lärm, die ich beschrieben habe, noch im Rahmen? Können wir ernsthafte Probleme mit dem Vermieter bekommen? Ich habe auch schon ein wenig im Internet wegen Kinderlärm gestöbert. Doch zählt unser Sohn noch dazu? Häufig war von Kleinkindern die Rede. Hat jemand sonst noch Tipps, wie wir mit unserem “Untermieter” klar kommen können. Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe Luvi
Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB
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