Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist der Beginn des Mutterschutzes bzw. Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht?

Frage: Ist der Beginn des Mutterschutzes bzw. Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht?

kitamutti

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, in unserem Betreuungsvertrag steht, dass der Vertrag nur zum 31.07. des jeweiligen Kita-jahres mit einer 4wöchigen Frist gekündigt werden. Außerdem gibt es Sonderkündigungsrechte, wie bsp. den Austritt aus dem Unternehmen beim Arbeitgeber mit einer 4-wöchigen. Die Kita wird von der AWO betrieben, ist aber eigentlich vom Arbeitgeber. Wenn ich nun wieder schwanger bin und der Mutterschutz Mitte Februar 2016 beginnt (ich möchte danach in Elternzeit gehen), ist das dann ein "Austritt" aus dem Unternehmen, so dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Oder muss ich bis zum 31.07.2016 weiterbezahlen? Mein Wohnort ist 30 km von der Kita weg... Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihre Frage ist nicht eindeutig. Sind Sie im KiGa als Erziehrin beschäftigt o geht es um Ihr Kind? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das ist kein Austritt, Du hast ja sozusagen nur unbezahlten Urlaub. Dass ihr weiter weg wohnt, dafür kann der AG ja nix.


kitamutti

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, es geht um den Vertrag mit der Kita für das Kind. Ich selbst bin bei dem Arbeitgeber beschäftigt, für den die AWO die Kita betreibt - sozusagen als Betriebskita. Die Kita ist nun der Meinung, ich könnte erst zum 31.07.2016 den Vertrag kündigen, obwohl ich ja ab Februar 2016 schon nicht mehr arbeite, sondern im Mutterschutz und danach Elternzeit bin. Ich hoffe, ich konnte das Problem jetzt eindeutiger beschreiben. Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!!! Viele Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit 2008 in Elternzeit, habe mein zweites Kind 2010 bekommen und noch bis Frühjahr 2012 Elternzeit genehmigt - das dritte Jahr Elternzeit fürs zweite Kind ist noch nicht beantragt. Vor wenigen Wochen habe ich bei meinem AG eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben in Elternzeit und besfristet bis zum ...

Hallo, meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Die Sonderkündigungsfrist in der Elternzeit beträgt 3 Monate. Meine Elternzeit endet zum ersten Geburtstag unseres Sohnes am 15.08. Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde, könnte ich nur zum 15.08. kündigen? Oder wäre es auch möglich am 15.05. zum 31.08. zu kündigen, d ...

Hallo Frau Bader,  ich versuche es sogut wie möglich verständlich zu formulieren. Also: 1. Kind würde im April 2025 geboren EZ auf zwei Jahre sowieso Elterngeld + 22 Monate. Was bedeutet das Eltern Geld ist bis Februar noch da. Die elternzeit endet dann im April 2027.  wir planen ein zweites Kind wann müsste ich schwanger werden um wieder BV zu ...

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...