kitamutti
Guten Tag Frau Bader, in unserem Betreuungsvertrag steht, dass der Vertrag nur zum 31.07. des jeweiligen Kita-jahres mit einer 4wöchigen Frist gekündigt werden. Außerdem gibt es Sonderkündigungsrechte, wie bsp. den Austritt aus dem Unternehmen beim Arbeitgeber mit einer 4-wöchigen. Die Kita wird von der AWO betrieben, ist aber eigentlich vom Arbeitgeber. Wenn ich nun wieder schwanger bin und der Mutterschutz Mitte Februar 2016 beginnt (ich möchte danach in Elternzeit gehen), ist das dann ein "Austritt" aus dem Unternehmen, so dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Oder muss ich bis zum 31.07.2016 weiterbezahlen? Mein Wohnort ist 30 km von der Kita weg... Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, Ihre Frage ist nicht eindeutig. Sind Sie im KiGa als Erziehrin beschäftigt o geht es um Ihr Kind? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das ist kein Austritt, Du hast ja sozusagen nur unbezahlten Urlaub. Dass ihr weiter weg wohnt, dafür kann der AG ja nix.
kitamutti
Guten Tag Frau Bader, es geht um den Vertrag mit der Kita für das Kind. Ich selbst bin bei dem Arbeitgeber beschäftigt, für den die AWO die Kita betreibt - sozusagen als Betriebskita. Die Kita ist nun der Meinung, ich könnte erst zum 31.07.2016 den Vertrag kündigen, obwohl ich ja ab Februar 2016 schon nicht mehr arbeite, sondern im Mutterschutz und danach Elternzeit bin. Ich hoffe, ich konnte das Problem jetzt eindeutiger beschreiben. Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!!! Viele Grüße
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