Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit 2008 in Elternzeit, habe mein zweites Kind 2010 bekommen und noch bis Frühjahr 2012 Elternzeit genehmigt - das dritte Jahr Elternzeit fürs zweite Kind ist noch nicht beantragt. Vor wenigen Wochen habe ich bei meinem AG eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben in Elternzeit und besfristet bis zum Ende der derzeitig genehmigten Elternzeit, die in Heimarbeit zu erledigen sein sollte, sofern betriebliche Gründe nicht dagegen sprächen. Kaum trat ich die Stelle an, wurden alle meine erledigten Schreibarbeiten nur so "zerrissen", weil angeblich weder qualitativ noch quantitativ akzeptabel. Bis heute kann ich nicht nachvollziehen, was daran nicht in Ordnung sein sollte, da ich gewissenhaft und sehr sorgfältig gearbeitet habe, jedoch kann nur mein Prokurist meine Arbeit auch wirklich fachlich einschätzen (wir sind eine kleine Abteilung von 3 Mitarbeitern). Da ich mich weigerte, eine mir schon nach 5 Wochen Arbeit zugesandte Aufhebungsvereinbarung des Teilzeitvertrags zu unterzeichnen, zitierte mich die Personalabteilung umgehend tagtäglich ins Büro, welches 120km von meinem Wohnort entfernt ist. Dass es mir nicht möglich ist, zusätzlich zu 4 Stunden Arbeit täglich auch noch 4 Stunden auf der Autobahn pro Tag zu verbringen, müsste auch meinem AG glasklar sein. Dennoch droht er mir nun mit fristloser Kündigung des Teilzeitvertrages, wenn ich nicht umgehend täglich im Büro erschiene (geht einfach nicht, wenn ich nicht meine Ehe und Familie aufs Spiel setzen will und würde mir aufgrund der Spritkosten ein Minusgeschäft verschaffen). Ich stille meinen Jüngsten noch 2-3mal täglich, weshalb ich von Anfang an überhaupt nur einem Heimarbeitsplatz zugestimmt hätte. Mein Vertrag jedoch ist kein expliziter Heimarbeitsplatz, sondern es ist darin lediglich vermerkt, dass ich nach Absprache mit der Abteilung meine Arbeiten von zuhause aus erledigen darf - s.o. Nachdem alle Vermittlungsversuche des Betriebsrates gescheitert sind, habe ich einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut. Dieser meinte, er sei nicht ganz sicher, ob es der Firma nicht nun sogar möglich sei, mein gesamtes (ansonsten unbefristetes Vollzeit-)Arbeitsverhältnis zu kündigen, da man die Teilzeitarbeit mit der sonstigen Arbeit im Zusammenhand sehen könnte, und eine "Arbeitsverweigerung", wie man mir nun vorwirft, im Prinzip auch für die Zeit nach der Elternzeit gelten könne. (Die Frage sei, ob die Teilzeitarbeit nun als einheitliches Arbeitsverhältnis mit der normalen Vollzeitstelle zu sehen sei.) Damit stünde ich möglicherweise in wenigen Tagen komplett "auf der Straße", soll heißen: nicht mehr beitragsfrei gesetzlich krankenversichert, Kinder gleichfalls... kein Arbeitslosengeld, da ja "eigentlich" noch in Elternzeit ohne Bezüge, oder? Letzteres Szenario bereitet mir großen Kummer, da mein Mann und ich derzeit finanziell nicht so bombig aufgestellt sind. Kann mir das tatsächlich passieren? Damit wäre ja der Kündigungsschutz in Elternzeit komplett umgangen worden - ich habe mir ansonsten nichts zuschulden kommen lassen und bin mir inzwischen sicher, dass ich ganz einfach "rausgekickt" werden soll als einzige im Betrieb beschäftigte junge Mutter. :-(
Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin bis Nov. 24 in der Elternzeit und hab bei 1. Jahr Elterngeld in voller Höhe erhalten. Jetzt bin ich im 2. Jahr und möchte wieder arbeiten und wir haben einen Plan für das 2. Kind. Wie soll ich vor der 2. Schwangerschaft arbeiten, um ein voller Elterngeld (67% von meinem Gehalt) zu haben? Ich möchte wieder ab Au ...
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir ...
Ich habe eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte 4-Tage-Woche, um meine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Heute erfuhr ich, daß mir - und wohl allen Teilzeitkräften, dir nicht alle Wochentage arbeiten - für jeden Feiertag, der in die 4 Tage fällt, Unterstunden berechnet werden. (Keine Ahnung, ob ich Überstunden für Feiertage a ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meiner zukünftigen Vermieterin eine Sonderkündigung zugesendet, dass ich spontan allein bin ohne meinen Partner. Ich im 4. Monat schwanger bin und die hohe Miete von 1100€ warm pro Monat nicht allein bezahlen werden kann. Die Wohnung wäre frei ab 15.06.24. Die Vermieterin möchte jetzt das Geld habe bis Mitte Se ...
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Kindergarten, den unser Kind besucht, kann wegen Personalmangel bis auf Weiteres nur eine Notbetreuung anbieten und hat in einem Elternbrief auf unser Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Wie lange gilt dieses? Für die gesamte Dauer der Notbetreuung oder ab Bekanntgabe dann eine gewisse Frist lang? Im Vertrag finde ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester