Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Integration im Kindergarten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Integration im Kindergarten

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Hallo Frau Bader, es geht um eine Frage zu einem integrativen Kindergartenplatz, für den vom Landkreis (cuxhaven) die Kosten übernommen werden. Mein Sohn hat diesen Platz bereits seit 2 Jahren, aber leider ist es so, dass die Integration dort mehr theoretisch, als praktisch funktioniert. Die heilpäadagogische Fachkraft kann nicht wirklich so arbeiten, wie sie es gern täte und wie es auch für die Kinder wichtig wäre, da sie latent seit 2 Jahren immer wieder fehlende Erzieherinnen ersetzen muss und auch die Räumlichkeiten, sowie die vorhandenen Therapiemöglichkeiten und Materialien nicht so sind, wie sie sein sollten. Mein Sohn bekommt zusätzlich im Kindergarten über externe Therapeuten Ergotherapie und Logpädie. Nun ist es aber so, dass Ergotherapeutisch noch sehr, sehr viel aufzuholen ist. Mein Sohn wird dieses Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und wir haben jetzt noch 1,5 Jahre, um wirklich große Defizite im Bereich Fein- und Grobmotorik zu kompensieren. In der Vergangenheit war es aber so, das die Therapeutin viel mit ihm machen musste, was eigentlich Heilpädagogik gewesen wäre (Körperwahrnehmung, Reizüberflutung). Und sie bemängelt auch die Räumlichkeiten, sowie die Materialien, die sie sehr einschränken und ihr wenig Möglichkeiten lassen. In Rücksprache mit der Therapeutin sind wir jetzt dabei, diese Termine ausserhalb des Kindergartens in die Praxis zu verlegen, wo die Bedingungen deutlich besser sind. Dazu müsste ich meinen Sohn aber eher vom Kindergarten abholen. Statt um 13 Uhr wäre es jetzt schlussendlich 12:30 Uhr (erst war sogar 11,15 Uhr geplant). Nun kam seitens der KiGa Leiterin gegenüber der Therapeutin und der heilpädagogischen Fachkraft die Aussage, das ginge so nicht, da der I-Platz von 8 - 13 Uhr ginge und mein Sohn diesen auch so zu nutzen hätte. Ich habe morgen ein Gespräch mit der Leiterin und möchte mich hier nur einmal rückversichern: Auch wenn der Platz gefördert wird, ist es mir doch neu, dass es eine Anwesenheitspflicht für die Kinder gibt. Ich kenne eine Schulpflicht, aber eine Kindergartenpflicht ist mir doch vollkommen neu. Zumal ich auch unseren Kinderarzt voll unterstützden im Rücken habe, der ebenso für eine Absplittung der Therapie aus dem KiGa plädiert. Also es liegt demnach auch ein wichtiger Grund vor und es ist nicht so, dass ich meinen Sohn aus Langeweile eher abholen möchte. Vielmehr ist es so, dass der Kinderarzt bei der kürzlich gelaufenen U9 deutlich bemängelte, wie wenig die Ergotherapie bisher auf die Entwicklungsverzögerungen meines Sohnes in den Therapirelevanten Bereichen gebracht hätte bzw. umgesetzt worden sei. Können sie mir evtl. Auskunft geben, wie sich das mit der Anwesenheitspflicht von Integrativkindern verhält? Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tut mir Leid, ich kann dazu nichts sagen. Es hängt von der Satzung, dem Vertrag u dem Träger ab. Liebe Grüsse, NB


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