Mitglied inaktiv
Mein Arbeitgeber hat Insolvenz während meines Erziehungsurlaubes angemeldet. Nun habe ich von der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Mein Erziehungsurlaub sollte noch bis Nov. 03 andauern. Was hat es für Auswirkungen a) wenn der Kündigung zugestimmt wird? Muss ich mich sofort arbeitslos melden? b) wenn der Kündigung nicht zugestimmt wird, da es eine neue Firma gibt und es einen Rechtstreit darüber gibt, ob es sich im rechtlichen Sinne um eine Nachfolgefirma handelt? Muss ich dann die neue Firma auf Einstellung verklagen oder erhalte ich nach Ablauf des Erziehungsurlaubes Geld vom Insolvenzverwalter bis die eigentliche Kündigungsfrist abgelaufen ist?
Hallo, wenn nicht zugestimmt wird, besteht das Arbeitsverh. ganz normal fort. Ansonsten sind Sie arbeitslos und müssen nachweisen, wo Sie die Kinder haben, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Gruß, NB
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