Brilli83
Sehr geehrte Frau Bader, es könnte sein,dass mein errechneter Entbindungstermin nochmal nach hinten datiert wird (circa 5 Tage).Allerdings würde ich mich zu dieser Zeit schon im Mutterschutz befinden (der sich auf den zu Anfang errechneten Entbindungstermin bezieht).Hat der geänderte Termin Auswirkungen auf den Mutterschutz und muss der Arbeitgeber erneut informiert werden (Beamtin NRW). Ich meine irgendwo gelesen zu haben,dass eine Änderung des Termins im bereits laufenden Ms keine Folgen mehr nach sich zieht. Herzliche Grüße und schon mal danke für die Hilfe in diesem tollen Forum:)!!
Hallo, es ändert sich insofern etwas, als dass sich der Mutterschutz entsprechend verlängert. Die Mitteilung können Sie aber am besten dann machen, wenn das Kind geboren ist und die tatsächliche Zeiten feststellen. Liebe Grüße NB
mellomania
ich wüde den AG informieren, aber es ändert sich ja nix dran wenn der mutterschutz schon läuft, das sich der beginnn der elternzeit nach dem tatsächlichen ET richtet
Mitglied inaktiv
Wegen 5 Tagen wird selten am ET korrigiert - da meistens erst ab Unterschiede von einer Woche. Und da in der Regel auch nur in den ersten 12 Wochen überhaupt am ET geschraubt wird, ist das ja lange vor Beginn des Mutterschutzes. Danach wird nur noch im absoluten Ausnahmefall von einem Arzt da was am ET gemacht - einfach weil das Wachstum und Entwicklung des Kindes zu individuell ist um wirklich genaue Rückschlüsse ziehen zu können. Erst kurz vor Mutterschutz wird ja die entsprechende Bescheinigung gegeben die man bei KK und beim AG dann abgeben muss - das würde dann ja auffallen wenn das Unterschiede aufweist zur Schwangerschaftsbescheinigung.
Mitglied inaktiv
Es gibt keinen Grund zu dem Zeitpunkt am ET noch einmal etwas zu ändern. Wenn das Kind später kommt, kommt es später, dann hat man eben mehr Mutterschutz. Das hat nix mit dem ET zu tun. Einziger Grund, warum zu dem Zeiptunkt in der Mutterschutzbescheinigung ein anderer Termin als der ursprünlich errechnete Termin angegeben wird ist, wenn ein Kaiserschnitt vorgesehen ist. Dann kann der als Erwarteter Termin angegeben werden und der Mutterschutz entsprechend früher beginnen. LG Lilly
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr. Bader, wenn es nach einer Trennung einmal zum Residenzmodell gekommen ist (sozusagen stillschweigende Übereinkunft; ohne JA / Gericht), welche Chancen hätte der KV, dies, z.B. nach ein paar Jahren, plötzlich ändern zu wollen, beispielsweise in ein Wechselmodell? Danke für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner