Brilli83
Sehr geehrte Frau Bader, es könnte sein,dass mein errechneter Entbindungstermin nochmal nach hinten datiert wird (circa 5 Tage).Allerdings würde ich mich zu dieser Zeit schon im Mutterschutz befinden (der sich auf den zu Anfang errechneten Entbindungstermin bezieht).Hat der geänderte Termin Auswirkungen auf den Mutterschutz und muss der Arbeitgeber erneut informiert werden (Beamtin NRW). Ich meine irgendwo gelesen zu haben,dass eine Änderung des Termins im bereits laufenden Ms keine Folgen mehr nach sich zieht. Herzliche Grüße und schon mal danke für die Hilfe in diesem tollen Forum:)!!
Hallo, es ändert sich insofern etwas, als dass sich der Mutterschutz entsprechend verlängert. Die Mitteilung können Sie aber am besten dann machen, wenn das Kind geboren ist und die tatsächliche Zeiten feststellen. Liebe Grüße NB
mellomania
ich wüde den AG informieren, aber es ändert sich ja nix dran wenn der mutterschutz schon läuft, das sich der beginnn der elternzeit nach dem tatsächlichen ET richtet
Mitglied inaktiv
Wegen 5 Tagen wird selten am ET korrigiert - da meistens erst ab Unterschiede von einer Woche. Und da in der Regel auch nur in den ersten 12 Wochen überhaupt am ET geschraubt wird, ist das ja lange vor Beginn des Mutterschutzes. Danach wird nur noch im absoluten Ausnahmefall von einem Arzt da was am ET gemacht - einfach weil das Wachstum und Entwicklung des Kindes zu individuell ist um wirklich genaue Rückschlüsse ziehen zu können. Erst kurz vor Mutterschutz wird ja die entsprechende Bescheinigung gegeben die man bei KK und beim AG dann abgeben muss - das würde dann ja auffallen wenn das Unterschiede aufweist zur Schwangerschaftsbescheinigung.
Mitglied inaktiv
Es gibt keinen Grund zu dem Zeitpunkt am ET noch einmal etwas zu ändern. Wenn das Kind später kommt, kommt es später, dann hat man eben mehr Mutterschutz. Das hat nix mit dem ET zu tun. Einziger Grund, warum zu dem Zeiptunkt in der Mutterschutzbescheinigung ein anderer Termin als der ursprünlich errechnete Termin angegeben wird ist, wenn ein Kaiserschnitt vorgesehen ist. Dann kann der als Erwarteter Termin angegeben werden und der Mutterschutz entsprechend früher beginnen. LG Lilly
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