PUSCHL0102
Liebe Frau Bader, ich bin nun schon seit 6 Wochen krank geschrieben weil ich unter starken Hyper Emesis leide. Ich bin nicht in der Lage meine 91/2Stunden zu arbeiten. Ich bin Krankenschwester und arbeite aber im Büro mit täglichen Patientenkontakt. Bei Glück kann nichts passieren aber klar habe ich Kontakt zu Patienten mit Hepatitis und Mrsa. Habe mir da nie ein Kopf gemacht. Jetzt ruft mich meine Krankenkasse an und sagt ich soll mir ein individuelles Beschäftigungsverbot holen beim Frauenarzt. Mein Arbeitgeber sprach auch davon. Ist das so der richtige Weg. Klar ich wollte gerne wieder arbeiten aber das ist nicht in Sicht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsplatz nicht so strukturieren das ich den Kontakt zu den infektiösen Patienten nicht habe deshalb meint jetzt die Krankenkasse ich soll dies machen. Ist das üblich? Haben sie da Erfahrung mit?
Hallo, 1. Eine AU geht einer Krankschreibung vor 2. Ein BV bei einer Bürojob eher unwahrscheinlich - aber das entscheidet im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mhh, irgendwas muss du da mißverstanden haben. Ein Individuelles BV bedeutet dazu bist grundsätzlich arbeitsfähig, aber wegen gesundheitliche Problemen aufgrund der Schwangerschaft sind Du oder das Kind gefährdet. Anscheinend sagt der Arzt, Du bist arbeitsunfähig - und sagt deshalb AU. Und eine AU steht über einem BV und hebelt jedes BV aus. Zumal die Übelkeit meistens so ab der 12ten-14ten SSW wieder verschwindet. Und ja, das individuelle BV würde der Arzt ausstellen. Das andere ist das BV wegen deiner Arbeit an sich - und das muss eben der AG aussprechen. das darf der Arzt also gar nicht. Diese beiden BV muss man schon wo unterscheiden, zumal sie auch unterschiedliche rechtliche Folgen haben können. Wenn der Ag also nicht sicherstellen kann das du nicht mit hoch infektiösen Patienten zu tun hast - was eher in einem Büro nicht der Fall sein dürfte - dann müsste der AG dieses BV aussprechen. Und klar ist es für den AG angenehmer wenn du ein BV bekommst, dann bekommt er das Geld für dich wieder. bei einer AU muss der AG erst 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen - was jetzt eh bei dir vorbei ist. Du würdest jetzt eh ins Krankengeld rutschen - was wiederrum für die KK interessant wird weil die jetzt einspringen müssen So oder so, ob der Arzt ein BV ausstellt ist eher fraglich wegen der Übelkeit - weil eben absehbares Ende. Möglich ist aber alles.
Mitglied inaktiv
Jetzt ruft mich meine Krankenkasse an und sagt ich soll mir ein individuelles Beschäftigungsverbot holen beim Frauenarzt. Das hat die Krankenkasse sicher so nicht gesagt! Kann sie gar nicht! Über das Attest bezüglich deines gesundheitlichen Zustands entscheidet der Arzt im eigenen Ermessen. Bei Hyperemessis gravidarum ist das sehr wahrscheinlich eine AU, und kann durch kein BV ausgehebelt werden. Unabhängig davon muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und unverantwortbare Gefährdungen ausschließen. "Infektiöse Patienten" - darunter kann man verschiedenes verstehen. Was meinst du mit infektiös?
Sonnenschein007
Das mit der Krankenkasse glaube ich. Habe damals nach 5 Wochen AU ein Schreiben bekommen das ich meinen Arzt auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen soll ob das in Frage kommt. Eigentlich geht der Weg über eine Gefährdungsbeurteilung. Bei uns war es der Betriebsarzt , in manchen Häusern macht das die PDL, die würde ich einfach mal anrufen. Eine schöne Restschwangerschaft.
Mitglied inaktiv
Bei der Krankenkasse arbeiten Menschen, Menschen sind keine unfehlbaren Roboter, dementsprechend nicht ausgeschlossen, dass das ein Mitarbeiter so geäußert hat. Vermutlich ein Mitarbeiter mit zu gutem Herz ;-) Uriah, man kann auch wertungsfrei antworten, es verlangt ja keiner Freundlichkeit. Wäre doch ein toller Vorsatz für 2018, in dem Sinne: Frohes Neues:-)
PUSCHL0102
Hallo danke für eure Antworten. Doch die KK hat es so formuliert. Ich würde ja morgen eine AU Verlängerung bekommen. Wie sollte ich sonst auf die Idee mit einem individuellen Beschäftigubgsverbot kommen. Kenne mich ja da nicht aus. Die KK meinte es käme für mich in Frage weil ich keine Sekretärin bin wie in einem normalen Büro. Also ich schreibe keine Briefe oder ähnliches. Ich habe täglich ca 100 Patienten da und ein Teil ist infektiös. Klar so wie MRSA oder MRGN oder Hepatitis. Also ich fahre meine Pat. auch im Rollstuhl durch die Gegend und hebe sie. Ich nehme nur kein Blut mehr ab. Tja nun warte ich mal was meine Gyn Ärztin sagt. Ich muss ja da nicht rein weil ich ein Krankengeldzuschuss bekomme. Somit habe ich so oder so 100% Gehalt. Wusste eben nicht genau was die von der KK meint und WISO?
mellomania
der arzt ist RAUS!! er darf rechtlich gar nicht über ein BV verfügen, wenn es nicht um medizinische dinge geht! er darf nur die AU verlängern. der Arbeitgeber MUSS eine gefährdungsbeurteilung machen, da es um deinen ARBEITSPLATZ geht. und nur darum. ER muss die gesetze einhalten. die KK hat damit doch gar nix zu tun. das wäre sozialbetrug!
PUSCHL0102
Mh ich verstehe einfach den Anruf der KK nicht. Es ist bei mir so zur Zeit kann ich nicht arbeiten. Ich bin krank und fühle mich auch krank und meiner Arbeit nicht gewachsen. Bin im 5 monat daher hilft mir nicht das meistens ab der 12 Woche die Übelkeit wegfällt. Mir persönlich ist es ja egal ob ich 100 vom Arbeitgeber bekomme oder 70 von der KK und 30 von Arbeitgeber. Wusste einfach nicht was ein individuelles Beschäftigungsverbot holen heisst. Nun bin ich noch mehr verwirrt.
Mitglied inaktiv
5 Monat? Noch immer Übelkeit? Vermutlich noch Probleme bei der Gewichtszunahme..? Der Arzt entscheidet ob AU oder BV und das darf er bei den Gegebenheiten auch. Es ist beides möglich und keiner von uns kann aus der Ferne ohne Akte urteiln. Für Dich ist es egal aber bei der AU zahlt die KK und in deinem Fall der AG und beim BV kommt das Geld aus der Umlage... Deine Position ist bequem. Lass andere entscheiden und alles Gute Dir.
Sternenschnuppe
Ich vermute der Mitarbeiter der Krankengeldabteilumg versuchte seinen Topf zu schonen und will es an die Umlagekasse der Krankenkasse abgeben. Erst die werden das ggf. nicht witzig finden. Lass Dir die AU ausstellen solange es nötig ist, diese geht immer vor. Erst danach würde ein BV durch den AG greifen. Der beurteilt sowas aber natürlich erst wenn Du arbeitsfähig bist. Bist Du nicht. Also AU und finanziell ist es bei Dir ja eh gleich. Rechtlich bist Du so aber auf der sicheren Seite.
PUSCHL0102
Ok das verstehe ich. Mein Mann meinte auch das hat sicherlich was damit zu tun aus welchen Topf mein Geld kommt. Danke
Mitglied inaktiv
Es gibt leider bei den KK auch inkompentente Mitarbeiter, die sich mit Mutterschutzrecht nicht auskennen und nur ihren Job für IHRE Abteilung machen, und das mehr schlecht als recht. Die Krankenkasse hat kein Recht sich hier einzumischen und diese Anrufe zu tätigen. Das ist ein allseits bekanntes Problem, sie können es nicht lassen. Nochmal, wer arbeitsunfähig krank ist, der erhält eine AU, selbst wenn gleichzeitig vom AG ein BV vorläge, würde das nichts am Krankenstand ändern. AU schlägt BV.
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