Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einem Teil-Beschäftigungsverbot. Meine Arbeitszeit ist bis zum Beginn des Mutterschutzes auf 4 Stunden reduziert worden. In unserer Firma müssen zu Beginn des Jahres (in meinem Fall vor Stundenreduzierung) unseren Urlaub planen und genehmigen lassen. Ca. 3 Wochen dieses Urlaubs fallen jetzt in das Beschäftigungsverbot. Die Aussagen hierzu sind widersprüchlich. Einige sagen, der Urlaub verfällt, andere sagen, diese Rechtsprechung sei veraltet und der Urlaub bleibt erhalten. Deshalb die Fragen: Da ich ja „nur“ eine Stundenreduzierung habe: Verfällt der Urlaub in meinem Fall, oder wird mir dann eben für einen 4 Stunden Tag Urlaub gewährt und was würde passieren, wenn das Beschäftigungsverbot auf den kompletten Tag ausgeweitet würde. Zum anderen die Frage: Da man nicht immer auf die Minute genau das Büro verlässt, kann das auch mal +/- 10 Minuten sein. Nun wurde mir durch meinen Arbeitgeber mitgeteilt, daß alle Plus-Minuten verfallen und alle Minus-Minuten von meinem Stundenkonto abgezogen werden werden. Ist das rechtens? Viele Dank und viele Grüße Nina
Hallo, 1. Wieso -Sie können doch ganz normal ind en Urlaub gehen, da Sie ja noch arbeiten. Da stellt sich das Problem doch nicht 2. Nein. Entweder oder Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Nader, vielen lieben Dank für die Info. Da das bei mir inzwischen ebenfalls in Frage käme. Was wäre denn im Falle eine kompletten individuellen Beschäftigungsverbotes? Bezüglich der "Überminutenregelung": Das habe ich mir bereits gedacht, aber mein Arbeitgeber beharrt darauf, haben Sie einen Tipp für mich, wie ich hier argumentieren kann, ist das irgendwo im Mutterschutzgesetzt festgelegt? Vielen Dank und viele Grüße
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Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?
Guten Tag Frau Bader, muss man bei individuellem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt und dieser stimmt im Sinne der Erholung einer Urlaubsreise ins Ausland zu, diesen Urlaub dem Arbeitgeber melden? Muss zudem die Unbedenklichkeitserklärung vom Frauenarzt schriftlich ausgestellt werden, für den Fall, dass es im Ausland zum Einsatz der Kranke ...
Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 38 Jahre alt und habe nach 3 Fehlgeburten Diagnose: Habituelle Aborte. Aktuell bin ich wieder schwanger. Kann das der Grund für individuelles BV für die ganze Schwangerschaft sein? Ich arbeite im Krankenhaus und habe außerdem sehr große Belastung , viel Stress und Kontakt mit Kinder, die auch erkältet sein können ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...
Sehr geehrte Frau Bader. Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem ...
Schönen guten Tag, Meine Frage bezieht sich auf das individuelle Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Angestellten Verhältnisse und habe nun vom Hauptarbeitgeber ein Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot für JEDE Tätigkeit erhalten. Kann diese Attest auch beim Arbeitgeber meiner Nebentätigkeit so eingereicht werden und wäre dies hier ...
Hallo, Mir wurde vor 2 Wochen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, nachdem ich mehrere Wochen krank war. Ich hab von Anfang an unter starker Übelkeit gelitten und konnte dem Druck auf der Arbeit schon vor der Schwangerschaft kaum noch standhalten. Seitdem ich schwanger bin, konnte ich noch 2 Wochen arbeiten, aber danach ging ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin einfach nur neugierig. Auf einer arbeitsrechtlichen Schulung wurde mir durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht erklärt, dass der Arbeitgeber praktisch keine Handhabe hat, wenn einer Schwangeren ein individuelles Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgestellt wird. Das irritiert mich, da ich hier i ...
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