Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 20. SSW und habe aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz von meiner Frauenärztin vorerst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen erhalten, mit der Maßgabe bei meiner Betriebsärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot zu erwirken. Diese hat nach Beurteilung der Sachlage diesem zugestimmt und wird das BV aussprechen. Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber bei einem individuellen BV weiter Mutterschutzlohn zahlen muss. Gilt das auch in meinem Fall, obwohl meine FÄ mich zwei Wochen krank geschrieben hat, um das BV über den Betriebsarzt zu erwirken? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, Mirabar
Hallo, ??????? Sorry, aber die FA hat rechtlich wenig Ahnung. Das BV spricht der Arzt aus, nicht der Betriebsrat oder der AG. Krankschreibung ist schlecht, da fällt nach 6 Wo. der Lohn weg (Krankengeld). Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort, aber ich glaube, meine Frage ist nicht gut rübergekommen. Meine FÄ hat mich vorerst für zwei Wochen krankgeschrieben und zu meiner BetriebsÄRZTIN (nicht Betriebsrat) geschickt. Diese hat einem vollem BV (wegen Mobbing) zugestimmt und wird dies dem AG mitteilen. Meine Frage war nun, ob ich weiterhin Anspruch auf volles Gehalt wegen dem BV habe oder ob die Krankschreibung dies negiert? Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße, Mirabar
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